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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung empfohlen

MAK-Grenzwerte bei Asphalteinbau in der Diskussion

Das Straßen- und Tiefbaugewerbe im ZDB ruft Unternehmer, die Kolonnen im Asphalteinbau beschäftigen, erneut dazu auf, die Mitarbeiter zu Vorsorgeuntersuchungen zu schicken. Nur so lassen sich realistische MAK-Grenzwerte für Emissionen aus heißem Bitumen gewinnen.

Inhaltsverzeichnis

Die Einführung von Grenzwerten am Arbeitsplatz für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen ist absehbar. Um solide Grundlagen für eine Gefährdung der Asphaltkolonnen zu erhalten, sind arbeitsmedizinischen Untersuchungen erforderlich. Damit lassen sich wichtige Erkenntnisse zu möglichen Atemwegserkrankungen gewinnen.

Emissionen bzw. Dämpfe aus heißem Bitumen

Diese Untersuchung ist für den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen kostenfrei und kann im Rahmen der turnusmäßig notwendigen Pflichtuntersuchungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse helfen bei der anstehenden Diskussion in der MAK-Kommission (Kommission zur Prüfung der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe) zur Aufstellung eines realistischen Grenzwertes für Emissionen bzw. Dämpfe aus heißem Bitumen.

Keine Erfahrungen zur Herleitung des Grenzwertes

Bisher liegen keine Erfahrungen an realen Asphaltarbeitsplätzen zur Herleitung des Grenzwertes vor. Die Untersuchungen bei dem Mitarbeiter sollen in vier Jahren dreimal durchgeführt werden, also jetzt, in zwei Jahren und in vier Jahren. Bisher sind bei den regelmäßigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen von Asphaltern keine vermehrten Atemwegserkrankungen aufgefallen. Mit dem Ergebnis aus diesen Verlaufskontrollen soll gezeigt werden, dass durch die jetzige Emission aus Bitumen keine Beeinträchtigungen der Lungenfunktion erkennbar sind und der zu erwartende Grenzwert deutlich zu niedrig angesetzt ist.

Lungenfunktion nach dem Untersuchungstyp 654

Insofern bittet der ZDB die Unternehmer, alle Mitarbeiter ihrer Asphaltkolonnen (Walz- und Gussasphalt) auf die Lungenfunktion nach dem Untersuchungstyp 654 untersuchen zu lassen. Die Untersuchungen nach Typ 654 sollten während der Saison und nicht an Montagen erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse werden streng vertraulich und anonymisiert behandelt.

Untersuchungstermine können mit dem Arbeitsmedizinischen-Sicherheitstechnischen Dienst der BG Bau vereinbart werden.

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