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Archiv 12. Januar 2016

Mantelverordnung auf der Zielgeraden

Mit dem dritten Entwurf der Mantelverordnung (MantelV) könnte es in dieser Legislaturperiode doch noch zu einem abgestimmten Ergebnis des Regelungswerkes kommen.

Die Ergebnisse des sogenannten Planspiels zur MatelV soll Schwchen der Verordnung aufdecken.
Die Ergebnisse des sogenannten Planspiels zur MatelV soll Schwchen der Verordnung aufdecken.

Die Mantelverordnung (MantelV) soll die abfall-, wasser- und bodenschutzrechtliche Vorgaben bundeseinheitlich regeln. Das heißt, Grundwasserverordnung (GrwV), Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und in Folge davon auch die Deponieverordnung (DepV) sind zu überarbeiten und so aufeinander abzustimmen, dass ein rechtssicherer und in sich widerspruchsfreier Rahmen für die Abfall- und Recyclingindustrie entsteht. Diese Absicht wird von der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) grundsätzlich begrüßt. Jasmin Klöckner, Geschäftsführerin BRB, und der Hauptgeschäftsführer der Duisburger Baustoffverbände, RA Raimo Benger, betonen in diesem Zusammenhang gemeinsam: „Der bislang geltende länderspezifische Flickenteppich erweist sich in der Praxis als kaum überschaubar. Es ist essentiell für unsere Unternehmen, dass die EBV endlich umgesetzt wird. Zehn Jahre der Entwurfsplanungen sollten genug sein. Was wir jetzt brauchen, sind Ergebnisse.“

Damit diese Ergebnisse aber tatsächlich in der Praxis zum Tragen kommen können, bedürfen einzelne Elemente der MantelV nochmals einer Nachbesserung. Begrüßt wird seitens des BRB, dass speziell die EBV im nunmehr dritten Entwurf einen guten Schritt vorangekommen ist. Der speziell für das Recycling mineralischer Bauabfälle limitierende Grenzwert für Sulfat wurde auf ein praktisch umsetzbareres Maß angehoben. Nachjustierungen in Einzelfragen und Details versprechen sich die Interessenvertreter der BRB im Ergebnis des sogenannten Planspiels zur MantelV. In diesem seit einigen Wochen laufenden „Echttest“ sollen die geplanten Regelungen über die gesamte Kette hinweg – vom Abbruch über die Aufbereitung zu Recyclingbaustoffen bis zur anschließenden Verwertung in verschiedenen Szenarien – analysiert und daraus eine Folgenabschätzung der MantelV abgeleitet werden. Entsprechend stehen im Rahmen dieses großangelegten Versuches auch die mitlaufenden Verordnungen zu Boden-, Wasser- und Deponierecht auf dem Prüfstand. In diesen Segmenten sind nach jetziger Lesart des dritten Arbeitsentwurfes allerdings Probleme vorprogrammiert. Die strengen Vorsorgewerte der BBodSchV werfen neue Fragen zum Umgang mit großen Teilen anthropogen beanspruchter Stadtböden (LAGA Z 1.1 – Z 2) auf, die einen bedeutenden Massenstrom in den Ballungszentren ausmachen. Müssten diese zwangsläufig deponiert werden? Die im Entwurf angeführten Ausnahmen im Einzelfall helfen hier nicht weiter, wenn der Einzelfall im Grunde durch die Stofflichkeit eines gewachsenen Bodens bereits der Normalfall ist.

Jasmin Klckner, Geschftsfhrerin BRBFoto: Foto: privat

Geschuldet ist die strenge Auslegung der Tatsache, dass sich die Verfüllkriterien der BBodSchV an den strengen Schwellenwerten der GrwV orientieren. Am Ende bedeutet dies in der Anwendung, dass für Verfüllmaterial strengere Werte gelten als für Trinkwasser. Sollte es hier im Zuge des Planspiels keine Anpassung im Entwurf geben, sind erhebliche Stoffstromverschiebungen zu erwarten. Der Verwertungsweg „Verfüllung“ wäre stark eingeschränkt. Für Bodenaushub und Baggergut bliebe überwiegend nur noch der Weg auf die Deponie. Dieser Weg kann aufgrund der regional unterschiedlichen Deponie-Kapazitäten allerdings sehr lang sein. Die Hoffnungen der Recyclingbranche knüpfen sich entsprechend derzeit an das Planspiel und an die bei der Überarbeitung der EBV gezeigte Beweglichkeit des Verordnungsgebers hin zu einer praktikableren Lösung. „Die Gremien des BRB sind optimistisch, dass die Folgenanalyse zum Planspiel absehbar zu einer praxisgerechten Anpassung der strittigen Punkte bei Boden- und Grundwasserschutz führt. Die gemeinsame Feinjustage muss gelingen, wenn der Echttest nicht zum Crashtest der bundeseinheitlichen Lösung werden soll. Das kann am Ende niemand wollen, der die Förderung der Kreislaufwirtschaft als gesellschaftspolitische Aufgabe der Gegenwart proklamiert“, fasst BRB-Geschäftsführerin Jasmin Klöckner die Erwartungen der Branche zusammen. Als Mitglied im Projektbeirat zum „Planspiel Mantelverordnung“ wird die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe das Vorhaben unterstützen und sich gemeinsam mit weiteren Beiratsvertretern für eine anwendungsgerechte Auslegung des Verordnungswerkes einsetzen.

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