Mautmittel auch für Radwege einsetzbar
Kommunen dürfen die staatlichen Einnahmen aus der Lkw-Maut zum Bau von Radwegen an Bundesstraßen verwenden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
Darin heißt es: Nach Paragraf 11 Absatz 3 Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes sind die nach Abzug der Kosten für Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut sowie der Mautharmonisierung verbleibenden Mauteinnahmen in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Darunter würden auch Radwege an Bundesstraßen fallen.
Eine Beschränkung auf Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für den Güterverkehr sieht das Gesetz laut der Antwort auf die Anfrage nicht vor. Eine Entflechtung der Verkehrsarten durch den Bau von Radwegen neben den Fahrbahnen für Pkw und Lkw verbessere die Verkehrsqualität, „wovon auch der Güterverkehr profitiert“, erläutert die Bundesregierung. Solche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur seien insbesondere dort wichtig, wo hohe Differenzgeschwindigkeiten zwischen Kraftfahrzeugverkehr und Radverkehr auftreten, auf Straßen mit hohen Verkehrsstärken, hohem Schwerverkehrsanteil oder geringen Fahrbahnbreiten.
Kommunen erhielten 2019 knapp 50 Mio. Euro
Seit dem 1. Juli 2018 wird die streckenbezogene Straßennutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland auch auf den Bundesstraßen erhoben. Ein Teil der Lkw-Maut-Einnahmen geht an die Kommunen, weil sie die Baulast für die rund 52.000 km tragen, die damals hinzugekommen sind. Aus den Lkw-Maut-Einnahmen des Bundes im Jahr 2019 in Höhe von 7,5 Mrd. Euro sind knapp 50 Mio. Euro an die Städte und Gemeinden in Deutschland geflossen – das sind 0,67 %.
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