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Verkehrsplanung

Mehr Platz für Fuß- und Radverkehr

Wurden in der Verkehrsplanung bislang alle Verkehrsarten gleichberechtigt betrachtet, wird der Fuß- und Radverkehr künftig in den Entwurfsregelwerken für Stadtstraßen bevorzugt.

Radwege werden in Zukunft breiter geplant werden müssen
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Das vermeldet zumindest die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die derzeit in ihren Gremien die neuen Regelwerke (RASt, EAR, ERA, EFA) erarbeitet). Sie sind dann für Kommunen in Deutschland als Stand der Technik für alle Planungen verbindlich. Neben der Klimarelevanz stehen Verkehrssicherheit und -qualität, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, einschließlich der Barrierefreiheit im Vordergrund.

Einzelne notwendige Änderungen im Regelwerk sind bereits im Herbst 2022 in den Steckbriefen der „E Klima 2022 – Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“ angesprochen worden und greifen auf noch in Vorbereitung befindliche Regelwerke vor.

Neue Breiten

So müssen Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr breiter als bisher geplant und umgesetzt werden. Radwege sollen dann auch mindestens 2 m breit sein (statt bisher 1,60m). Für Radschnellwege soll ein Maß von 3 m pro Fahrtrichtung gelten. Schutzstreifen auf der Fahrbahn sollen nicht mehr 1,25 m breit, sondern mindestens 1,50 m breit gestaltet und nach Möglichkeit noch breiter werden.

Wenn Parken im Straßenraum nicht zu vermeiden ist, sind Sicherheitstrennstreifen mit einer Mindestbreite von 0,75 m zu allen Arten der Radverkehrsführung vorzusehen ‒ so auch bei Radfahrstreifen, Schutzstreifen und in Fahrradstraßen. Dies soll Dooring-Unfälle vermeiden, bei denen Radfahrende mit unvorhersehbar geöffneten Türen geparkter Pkw kollidieren.

Änderungen bei Parkplätzen

Auch für Parkplätze an Straßen wird es neue Empfehlungen (EAR) geben: Es gilt der Grundsatz, so wenig Flächen wie möglich für Parkplätze einzuplanen. Stattdessen sollen Flächen für Grünbereiche, für die Retention und/oder dezentrale Entwässerung mit Versickerung und/oder für andere umweltfreundliche Modi gewonnen werden, die dazu beitragen können, ein Aufheizen von Straßenräumen zu verringern.

Parkplätze im Straßenraum müssen weiterhin mindestens 2 m breit sein. Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, Parkplätze breiter zu gestalten, um diese an das gestiegene Aufkommen breiterer Autos anzupassen. Die Empfehlung hierfür liegt bei einer Breite von 2,15 m. (MAI/RED)

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