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Energiekosten 3. September 2020

Mit Energie Kosten senken

Der Energiebereich spielt eine wichtige Rolle, um Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten zu nutzen und im Betrieb Kosten zu senken.

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Im Jahr 2020 beherrscht bisher ein Thema so gut wie alle Bereiche, in denen sich Menschen bewegen: das Coronavirus. Besonders für Unternehmen erfordert der Erreger SARS-CoV-2 großes Umdenken auf mehreren Ebenen. Es gilt also sich ausgiebig mit Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die zur Senkung der Ausgaben beitragen – nur so bleiben Unternehmen bestehen. Dabei spielt der Energiebereich eine wichtige Rolle, denn er weist eine Reihe von Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten auf.

1. Kostentreiber identifizieren – und eliminieren

Viele Entscheider in Betrieben wissen um die Potenziale zur Kosteneinsparung im Zusammenhang mit Strom und Gas, haben aber Probleme, die konkreten Wege zu erkennen. Oftmals kommt es zu der Einschätzung, dass insbesondere durch die Anpassung des eigenen Verbrauchsverhaltens die Ausgaben gesenkt werden können. Prinzipiell ist das richtig, aber es existieren weitere Stellschrauben. Deren Justierung führt zu schnellen und positiven Ergebnissen. Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Raumheizung, Warmwasser oder Prozesswärme rechnen sich beispielsweise häufig schon kurzfristig, da hohe Energiekosten hier vor allem durch nicht modernisierte Betriebsgebäude sowie ungedämmte Leitungen und Armaturen entstehen. Reduzieren Unternehmen die Durchschnittstemperatur in ihren Räumlichkeiten etwa um 1° Celsius, sparen sie außerdem bis zu 6 % der Heizkosten. Senken sie zusätzlich die Temperatur nachts und am Wochenende ab, kann der eingesparte Prozentsatz schnell in den zweistelligen Bereich wandern. Da viele betriebliche Energieentscheider darüber hinaus nur geringe Kenntnis über den Energiemarkt haben, bleibt auch das enorme Potenzial eines Anbieterwechsels häufig ungenutzt.

2. Eigene Situation unter die Lupe nehmen

Noch zu wenige Unternehmen setzen bei ihrer Strategie konsequent auf einen Wechsel ihres Energieanbieters. In den Augen vieler Entscheider beziehungsweise Geschäftsführer besteht eine große Hürde, die dafür sorgt, sich nicht mit einem Versorgerwechsel auseinanderzusetzen: der Aufwand. Zudem wirkt das Thema auf sie zu umständlich, zu kompliziert. Sie wünschen sich einfache Lösungen, um an das Ziel der Kosteneinsparung zu gelangen. In diesem Zusammenhang haben die Versorger die Möglichkeit, ihre Leistungen auf Online-Portalen transparent zu präsentieren. Mit nur wenigen Klicks erhalten Interessierte auf diese Weise ein für sie passendes Angebot oder führen sogar sofort einen Wechsel durch. Dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eventuelles Fachwissen zum Energiemarkt benötigen Entscheider dabei nicht. Beleuchten sie regelmäßig ihre eigene Situation und vergleichen die unterschiedlichen Möglichkeiten, senken sie dauerhaft ihre Ausgaben. Gleichzeitig sollten Anbieter die Vorzüge von Online-Portalen sehen, auf den Digitalisierungszug aufspringen und ihre Angebote online zur Verfügung stellen.

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3. Auf angepasste Regelungen achten


Aufgrund der besonderen Umstände kommt es zu verschiedenen Veränderungen im Rahmen der für Unternehmen zur Verfügung stehenden Fördermaßnahmen. Beispielsweise hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie reagiert und seine Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows angepasst. Um dem erhöhten Existenzrisiko – hervorgerufen durch coronabedingte Rückgänge etwa von Auftragszahlen – entgegenzuwirken, kam am 3. April ein weiteres Modul für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittelständische Unternehmen hinzu. Diese Sonderregelungen gelten zunächst bis zum Ende des Jahres. Von der Krise beeinträchtigte Betriebe erhalten auf diese Weise einen Zuschuss für Beratungskosten von bis zu 4.000 Euro. Verantwortliche können bis zum 31. Dezember dieses Jahres Anträge bei der Bewilligungsbehörde stellen und sich so Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung finanzieren. Hierunter fällt auch eine Energieberatung, die Betriebe beispielsweise zur Ermittlung von Prognoseveränderungen oder Einsparpotentialen nutzen können. Zudem besteht für Unternehmen die Möglichkeit, ein verpflichtendes Energieaudit nach DIN EN 16247-1 auch nach dem Stichtag – also spätestens vier Jahre nach Einreichung des vorherigen Audits – einzureichen. Hierfür kann es nach Beendigung der Krise einfach mit kurzer Begründung nachgeholt werden. Stichprobenartige Kontrollen zur erfolgreichen Realisierung des Audits entfallen außerdem in diesen Krisenzeiten. Hinzu kommt eine Lockerung der allgemeinen Fristen zum Antragseingang im Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Unternehmen profitieren, da sie auf diese Weise ohne bürokratischen Aufwand mit Unterstützung beispielsweise ihre veraltete Heizungsanlage durch eine effiziente und energiesparende ersetzen können. Gleiches gilt für die strikten zeitlichen Beschränkungen in der Besonderen Ausgleichsregelung: Wegen der Corona-Krise müssen ausnahmsweise nicht alle Unterlagen zur Beantragung bis zum 30. Juni vorliegen. Stromkostenintensive Unternehmen mit internationaler Konkurrenz müssen so nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen – vorausgesetzt, sie holen die vollständige Antragsstellung nach.

4. Die individuellen Gegebenheiten modernisieren

In Krisenzeiten, wie jetzt aufgrund des Coronavirus, steht zudem Kreativität weit oben auf der Prioritätenliste von Unternehmen – das betrifft vor allem auch die Ausstattung. Neben Kälte-, Klima- und Lüftungssystemen steht dabei die Beleuchtung im Vordergrund. Sie bietet großes Einsparpotenzial. Leuchtmittel wie etwa Leuchtdioden (LED) optimieren die Produktivität und Effizienz, da sie sich durch ihre energiesparende Funktionsweise und überdurchschnittlich lange Lebensdauer auszeichnen. Ihre Anschaffung amortisiert sich deswegen bereits nach wenigen Jahren und wird zum Beispiel in Form der Bereitstellung eines günstigen Kredits sowie eines Tilgungszuschusses durch die KfW gefördert. Auch die zeitliche Beschränkung der Beleuchtung auf die Betriebszeiten zahlt sich aus. Hierbei helfen Bewegungsmelder und automatisierte Tageslichtdimmer. Als ebenso wichtig gilt die Anordnung der eingesetzten Leuchtmittel – sie sorgt dafür, kein Licht zu verschwenden. Ein schlüssiges Konzept bei der Beleuchtung trägt demnach maßgeblich zur Senkung der Ausgaben bei. Durch das KfW- Energieeffizienzprogramm besteht in diesem Zusammenhang außerdem die Möglichkeit, Fördermaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Zu den Beispielen zählen die Bereitstellung eines Kredits zu günstigen Konditionen und ein Tilgungszuschuss beim Zurückzahlen. Tobias Thiel

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