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Arbeitsschutz 2. November 2021

Müller-BBM führt Arbeitsplatzmessung bei der Heißverarbeitung von Bitumen durch

Mit der Akkreditierung für den Parameter Bitumen (Dämpfe und Aerosole) gemäß IFA 6305/1 baute Müller-BBM sein vielfältiges Kompetenzspektrum weiter aus und kann Arbeitsplatzmessungen durchführen.

Messung von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen auf dem Fertiger
Messung von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen auf dem Fertiger
Inhaltsverzeichnis

Damit kann Müller-BBM mit seinen 12 Standorten bundesweit Hersteller und Verarbeiter von Asphalt und Bitumen bei der Erfüllung von gesetzlichen Auflagen im Arbeitsschutz unterstützten und diese bei der Entwicklung neuer Verfahren begleiten. Denn ob die Maßnahmen greifen, kann am sichersten durch eine messtechnische Begleitung festgestellt werden. Hierbei bietet Müller-BBM als DAkkS-akkreditierte Gefahrstoffmessstelle mit langjährigen Erfahrungen im Bereich von Arbeitsplatzmessungen eine kompetente Messplanung und Messdurchführung mit Beurteilung der Messwerte.

Der Hintergrund

In der TRGS 900 war bis 2005 eine Technische Richtkonzentration (TRK-Wert) für Bitumen bei der Heißverarbeitung von 10 mg/m³ für Bitumen-Dampf und Bitumen-Aerosol festgelegt. Dieser Wert wurde bei der Neuerung der TRGS 900 im Jahr 2006 zunächst nicht übernommen; seit November 2019 gilt jedoch ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Bitumen-Dampf und Bitumen-Aerosol bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen. Für den Bereich Guss- und Walzasphalt sowie im Bereich der Bitumen- und Polymerbitumenbahnen ist der Grenzwert zunächst bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt.

Diese Grenzwertverschärfung stellt für viele Branchen, allen voran den Verkehrswegebau, eine große Herausforderung dar. Um die Einhaltung des Grenzwertes zu gewährleisten und um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, wird aktuell an innovativen Branchenlösungen gearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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