Direkt zum Inhalt

Ohne Risiken und Nebenwirkungen

Die Teilnahme an der fünften Umfrage „Nepsi“ ist für Betriebe der Steine- und Erdenindustrie enorm wichtig, denn die EU droht bei der Quarzfeinstaub-Frage mit Verschärfungen. Ein Appell an alle Unternehmen, die noch nicht an Nepsi teilgenommen haben.

Wer an der Umfrage ?Nepsi? teilnimmt, hilft unangenehme Nebenwirkungen in Sachen Quarzfeinstaub zu verhindern.Foto: Foto: Banana Republic/Fotolia.com

Vor nunmehr 10 Jahren ist der „Soziale Dialog Quarzfeinstaub“, das Übereinkommen über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltende Produkte, in Kraft getreten. Mit dem Übereinkommen haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der unterzeichnenden Industriezweige verpflichtet, die Quarzfeinstaubprävention an den Arbeitsplätzen zu verbessern. Nicht nur in Deutschland, sondern europaweit!

Anlass für die Quarzfeinstaubaktivitäten ist einerseits die Gesundheitsgefährdung, die durch langjähriges Einatmen von quarzhaltigen Feinstäuben hervorgerufen werden kann, wie etwa die sogenannte Staublunge (Silikose). Andererseits befasst sich die europäische Kommission seit 15 Jahren sehr intensiv mit dieser Thematik und befürwortet die Einführung eines europaweit gültigen Arbeitsplatzgrenzwertes. Da zudem seit langem auch das krebserzeugende Potenzial diskutiert wird und es als erwiesen gilt, dass Quarzfeinstaub in Verbindung mit Silikose das Lungenkrebsrisiko beim Menschen erhöhen kann, könnte in letzter Konsequenz ein Arbeitplatzgrenzwert in die europ. Krebsrichtlinie aufgenommen werden, mit weitreichenden Konsequenzen der davon betroffenen Industriezweige. Seit 2008 findet deshalb unter dem Akronym „NepSi“ (negotiation platform on silica) alle zwei Jahre eine europaweite Umfrage zur Ist-Situation der Quarzfeinstaub-prävention an den Arbeitsplätzen statt. Anhand von in den Unternehmen erhobenen und dann anonymisiert zusammengefassten Daten werden „Schlüsselindikatoren“ errechnet. Zudem werden die Ergebnisse der 2-jährigen Umfragen gegenübergestellt und bewertet. NepSi wird mit Zustimmung und finanzieller Unterstützung der EU-Kommission durchgeführt. Mit NepSi soll gezeigt werden, dass die Industrie informiert, sensibilisiert und hinsichtlich der Quarzfeinstaubprävention am Arbeitsplatz gut aufgestellt ist.

Die Ergebnisse der nun anstehenden fünften Umfrage sind besonders wichtig in Bezug auf die Umsetzung von derzeit diskutierten Verschärfungen im EU-Recht. Die EU-Kommission hat angekündigt, in 2016 eine aus ihrer Sicht viel zu lang existierende Lücke zu schließen: Sie will für den alveolengängigen Quarzfeinstaub einen Arbeitsplatzgrenzwert festlegen. Aufgabe der 28 Mitgliedstaaten wird es dann sein, diesen Arbeitsplatzgrenzwert in nationales Recht zu implementieren auch mit der Möglichkeit, diesen weitaus niedriger festzulegen. Insbesondere für die Gesteins- und Quarz-industrie, also die Produzenten von Kies/Sand-, Naturstein- sowie Quarzprodukten, ist von besonderem Interesse, welche gesetzliche Regelung für die Aufnahme von alveolengängigem Quarzfeinstaub vorgesehen wird. Lange schwankte die EU-Kommission zwischen der Chemikalienrichtlinie und der Krebsrichtlinie. Während die betroffene Industrie seit vielen Jahren für die Aufnahme - wenn überhaupt - in die Chemikalienrichtlinie kämpft, deren Regelungen ein praxisnahes Schutzmaßnahmenkonzept am Arbeitsplatz ermöglicht, tendiert die EU-Kommission in jüngster Zeit mehr und mehr zur Aufnahme in die Krebsrichtlinie. Betroffene Unternehmen wären dann mit einem für die Gesteinsindustrie praxisfernen „Substitutionsgebot“ sowie der vollständigen Kapselung aller Anlagen konfrontiert, was überhaupt nicht oder ggf. nur mit unverhältnismäßigen hohen Investitionskosten umsetzbar ist. Zusätzlich kämen dann auch Vorschriften aus REACH und der CLP-Verordnung (Einstufung und Kennzeichnung von Produkten) zur Anwendung. Alle Unternehmen der Gesteins- und der Quarzindustrie sind wieder aufgerufen, sich an der Umfrage zu beteiligen, um den Entscheidungsprozess der EU-Kommission aktiv zu beeinflussen.

Wir möchten an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass das Online-Erfassungstool nach wie vor einigen Schwächen aufweist und zu einer Verdrossenheit bei vielen Unternehmen geführt hat, die in den letzten Jahren nicht teilgenommen haben. Wir stehen Ihnen deshalb mit Rat und Tat zur Seite! Dr. Frank Lützenkirchen und Walter Nelles

  • Die fünfte Nepsi-Umfrage ist am 15. Januar 2016 gestartet. Jedes Unternehmen sollte sicherstellen, dass es zu dieser „Online-Umfrage“ mit zwei E-Mails eingeladen wurde. Sofern die E-Mails nicht vorliegen, ist die MIRO-Geschäftsstelle in Köln zu kontaktieren (Herr Nelles, Tel. 0221 / 934674-62 oder nelles@bv-miro.org). Von hier aus können Zugangsdaten erzeugt, geändert, korrigiert oder ergänzt werden, und die Unternehmen erhalten weitere Hinweise, wie zu verfahren ist.
  • Jedes Unternehmen muss unbedingt an der Umfrage teilnehmen! Neben der Gesteins- und der Quarzindustrie in Europa sind auch weitere Industriezweige (Zement, Mörtel, Betonfertigteile, Transportbeton, Keramische Rohstoffe, Glas, Bergbau, Gießerei etc.) zur Berichterstattung aufgefordert.
  • Teilnehmen müssen auch solche Unternehmen, deren Gestein keine bis geringe Quarzanteile hat. In diesem Fall berichtet man, dass die Beschäftigten nicht exponiert sind. Die Branche ist aufgefordert teilzunehmen, nicht nur die Unternehmen, die sich betroffen fühlen.
  • Informieren Sie Ihre Marktbegleiter, damit auch diese sich der Thematik annehmen und so im Sinne der gesamten Branche agieren können.
    Ihre Teilnahme und der abgegebene Bericht haben für Ihr Unternehmen zusätzliche Nutzen: Sofern im Unternehmen noch keine im Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrstoffverordnung zwingend vorgeschriebene Gefährdungsanalyse für Quarzfeinstaub vorliegt, so kann die Teilnahme an der Nepsi-Umfrage und der dann vorliegende Bericht im Sinne einer Gefährdungsbeurteilung genutzt werden und stellt gleichzeitig auch eine in die Zukunft gerichtete Handlungsanleitung für mögliche weitere Verbesserungen dar.

Passend zu diesem Artikel

Was ist CSRD und wer muss berichten?

Im Rahmen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind auch Betriebe in der Steine- und Erden-Industrie aufgefordert, über ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu berichten. Dies soll mithilfe der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geschehen. Doch was ist überhaupt CSRD und welche Unternehmen müssen jährlich Bericht erstatten?