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Archiv 1. Juni 2015

Neue Kennzeichnung verpflichtend ab heute

Die Kennzeichnung von Chemikalien (Stoffe und Gemische) ist in der Vergangenheit in vielen Ländern teilweise unterschiedlich und uneinheitlich vorgenommen worden. Das hatte auch direkte Auswirkungen auf den Umgang und die Lagerung dieser Substanzen. Das weltweit einheitliche "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS) tritt heute verbindlich in Kraft.

Umsteigehilfen, wie die von Denios, erleichtern die verbindliche und rechtskonforme Kennzeichnung
Umsteigehilfen, wie die von Denios, erleichtern die verbindliche und rechtskonforme Kennzeichnung

Bislang wurde die Kennzeichnung von Gefahrstoffen teils von Land zu Land unterschiedlich und uneinheitlich vorgenommen. Auch die Kriterien zur Einstufung von Gefahrstoffen waren nicht einheitlich. Daraus resultierten auch erhebliche Risiken hinsichtlich Lagerung, Handling, Transport sowie Umwelt- und Arbeitsschutz. Mit dem "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals", kurz GHS, soll die Kennzeichnung von Chemikalien weltweit vereinheitlicht werden.

Intention des GHS ist es, global einheitliche Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, sowohl für den Umgangsbereich (Chemikalienrecht) als auch für den Transportbereich (Gefahrgutrecht) zu erreichen. Mit dem GHS gibt es neue Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente, die sich von der derzeitigen Stoff- und Zubereitungsrichtlinie in gewissen Punkten unterscheiden. In Europa wird das GHS durch die sogenannte CLP-Verordnung (CLP steht für Classification, Labelling and Packaging)implementiert.

Reinstoffe sind bereits seit dem 1. Dezember 2010 verbindlich nach dem GHS System zu kennzeichnen. Für Gemische tritt diese Verordnung nun ab dem 1. Juni 2015 verbindlich in Kraft. Die Kennzeichnungspflicht betrifft neu in Umlauf gebrachte Gebinde, eine Doppelkennzeichnung mit alten und neuen Symbolen ist unzulässig. Altbestände im Lager müssen nicht neu gekennzeichnet werden. Für Hersteller von Chemikalien ist zu beachten, dass natürlich auch die zu den Chemikalien gehörigen Sicherheitsdatenblätter diesbezüglich überarbeitet werden müssen.

Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, gelagerte und verwendete Gefahrstoffe regelkonform gemäß dem GHS bzw. der CLP-Verordnung zu kennzeichnen. Als internationaler Spezialist für Gefahrstofflagerung, -handling, Arbeitsschutz und Umweltschutz unterstützen Hersteller und Ausrüster, wie Denios, Kunden beim problemlosen Umstieg auf die neue Verordnung. So sind in der kostenlosen GHS-Umsteigehilfe von Denios alle wichtigen Änderungen, die neuen GHS-Symbole inkl. den dazugehörigen Hinweisen (H-Sätzen), zusammengefasst. Diese kann direkt unter www.denios.at/GHS heruntergeladen werden. Darüber hinaus findet sich ein umfangreiches Sortiment an GHS-konformen Schildern und Etiketten im aktuellen Katalog und Online-Shop des Unternehmens um die Umstellung zu erleichtern.

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