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FGSV 3. Februar 2021

Neue Regelwerke für den Bau von Schichten ohne Bindemittel

Die FGSV hat die ZTV SoB, die TL SoB und die TL G SoB in einer Ausgabe 2020 neu herausgegeben.

Die Regelwerke für Schichten ohne Bindemittel wurden angepasst
Die Regelwerke für Schichten ohne Bindemittel wurden angepasst
Inhaltsverzeichnis

Die Regelwerke ersetzen die gleichnamigen Ausgaben 2004/Fassung 2007. Sie enthalten Ausführung zu verschiedenen Schichten ohne Bindemittel. Dazu gehören Schichten aus frostempfindlichem Material, Frostschutzschichten, Kies- und Schottertragschichten, Schottertragschichten unter Betondecken, selbsterhärtende Tragschichten sowie Deckschichten ohne Bindemittel.

Die neue ZTV

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel“ enthalten Anforderungen für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Oberbau von Straßen und Wegen und anderen Verkehrsflächen. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Bestandteil des Bauvertrages sind.

 Nach allgemeinen Darstellungen, vor allem zu Baustoffgrundsätzen und Baustoffgemischen, wird auf die Ausführung der verschiedenen Schichten ohne Bindemittel eingegangen. Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit Prüfungen, Mängelansprüchen sowie der Abrechnung auseinander. In den Anhängen sind vor allem die Sieblinienbereiche für die unterschiedlichen Schichten ohne Bindemittel im eingebauten Zustand dargestellt. 

Der Bezugspreis des Regelwerkes unter der FGSV-Nummer 698 beträgt 36,70 Euro (FGSV-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 %).

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Die neuen TL

Die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (TL SoB-StB 20) enthalten Anforderungen an Baustoffgemische, die zur Herstellung von Oberbauschichten im Straßen- und Wegebau sowie für andere Verkehrsflächen verwendet werden. Die Europäischen Normen DIN EN 13285 „Ungebundene Gemische – Anforderungen" und DIN EN 14227-2 „Hydraulisch gebundene Gemische – Anforderungen – Teil 2: Schlackengebundene Gemische" werden durch diese TL SoB-StB in Deutschland umgesetzt. Als Baustoffgemische im Sinne dieser TL SoB-StB gelten natürliche, industriell hergestellte und rezyklierte Baustoffe, welche die aufgeführten Anforderungen erfüllen. 

Aufgeführt werden Anforderungen an Baustoffgemische. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, der Klassifizierung und Bezeichnung, Kennzeichnung und Etikettierung.

In den Anhängen wird ausführlich auf die Werkseigene Produktionskontrolle eingegangen, es sind Sieblinienbereiche für die unterschiedlichen Schichten ohne Bindemittel dargestellt und es wird auf die Anwendung des vom Hersteller angegebenen Wertes eingegangen. Zudem ist ein Abkürzungsverzeichnis enthalten.

Unter der FGSV-Nummer 697 ist das Regelwerk für 30,60 Euro erhältlich (FGSV-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 %).

Die Güteüberwachung

Die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau – Teil: Güteüberwachung“ (TL G SoB-StB 20) behandeln die Güteüberwachung der in Schichten ohne Bindemittel einzusetzenden Baustoffgemische und regeln die Typprüfung, die Betriebsbeurteilung und die Güteüberwachung. Die Güteüberwachung ist eine produktbezogene Überwachung und besteht aus Fremdüberwachung und Werkseigener Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers. Die Fremdüberwachung beinhaltet Probenahme und Produktprüfung durch eine für die Prüfungsart und das Fachgebiet anerkannte Prüfstelle (RAP Stra, Fachgebiet I2), die WPK des Herstellers erfolgt gemäß TL SoB-StB, Anhang A.

Im Regelwerk wird zur Typprüfung, Betriebsbeurteilung, zur Güteüberwachung sowie zu Maßnahmen bei Mängeln ausgeführt. Im ausführlichen Anhang B sind die Prüfungen und Prüfhäufigkeiten für die Güteüberwachung hinsichtlich der unterschiedlichen Schichten ohne Bindemittel tabellarisch aufgeführt. Zusätzlich enthält Anhang C als Muster einen Vertrag über die Durchführung der Fremdüberwachung.

Der Bezugspreis beträgt 18,40 Euro (FGSV-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 %). Das Regelwerk trägt die FGSV-Nummer 696.

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