Denn zwischenzeitlich wurden die Straßenverkehrs-Ordnung sowie die dazugehörige Allgemeinen Verwaltungsvorschrift derart geändert, dass die Anforderungen an die Arbeitsstellenabsicherung gestiegen sind. Ebenfalls wurden Fortschritte im Richtlinienwerk berücksichtigt.
Gegenstand der Richtlinie
Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen öffentliche oder tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden und solche Stellen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums liegen, von denen aber Auswirkungen auf den Verkehr ausgehen.
Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein. Die verkehrsrechtlichen Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen der sicheren Führung des Verkehrs im Bereich von Arbeitsstellen.
Die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen zum Arbeitsschutz sind von den jeweiligen Adressaten dieser Vorschriften zu beachten, aber nicht Gegenstand dieser Richtlinien.
Inhalt der Richtlinie
Die RSA gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen. Sie unterscheiden nach den Anwendungsbereichen
- innerörtliche Straßen (Teil B),
- Landstraßen (Teil C) und
- Autobahnen (Teil D),
wobei zwischen den Arbeitsstellen von längerer (AlD) und kürzerer Dauer (AkD) unterschieden wird. Vorangestellt ist der umfangreiche Teil A (Allgemeines), der zum Beispiel die Verkehrszeichen, Verkehrs- und Warneinrichtungen, Leitmale, Leitschwellen, Leitborde, temporären Schutzeinrichtungen und Nachtbaustellen behandelt.
Die RSA 21 sind mit zahlreichen farbigen und detaillierten Regelplänen (33 für innerörtliche Straßen, 23 für Landstraßen und 40 Regelplänen für Autobahnen) stehen zum Herunterladen zur Verfügung:
Die RSA 21 sind mit dem BMV ARS 24/2021 bekannt gemacht worden. Sie kann für 45 Euro bei der FGSV unter der Nummer 370 bestellt werden. FGSV-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 %.