Über das Tool können in Zukunft alle Bohrungen der Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen angezeigt werden, für die nach Lagerstättengesetz oder Berggesetz eine Anzeigepflicht besteht. Dazu zählen unter anderem Bohrungen nach Erdwärme, Grundwasser und Rohstoffen.
Unternehmen müssen sich vor Bohrbeginn nun nur noch fristgerecht an das LBEG, nicht aber mehr zusätzlich an die jeweils zuständigen geologischen Landesämter wenden. Für Niedersachsen und Bremen wird zusätzlich die Anzeige nach Wasserhaushaltsgesetz bei den Landkreisen ermöglicht. Damit ist in diesen Bundesländern zur Verwaltungsvereinfachung nur noch eine statt bis zu drei Anzeigen notwendig und diese kann einfach online erfolgen. Das LBEG übernimmt mit der „Norddeutschen Bohranzeige Online" die Verteilung der Anzeige an die zuständigen Behörden in den vier Bundesländern. Angegeben werden müssen bei der Anzeige der Auftraggeber, die ausführende Firma, die Lage des Vorhabens und eine Beschreibung des Vorhabens (u.a. Bohrzweck, Bohrverfahren, Bohrbeginn).
Die „Norddeutsche Bohranzeige Online" wurde gemeinsam mit den geologischen Diensten der beteiligten Bundesländer unter Federführung des LBEG erstellt. Das LBEG will auch zukünftig das Thema Digitalisierung und E-Government vorantreiben.