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Partikelfilter-Nachrüstpflicht für Baumaschinen ist unverhältnismäßig

Baumaschinen wie Bagger oder Raupen tragen schon heute nur mit weniger als einem Prozent zur Feinstaubbelastung in der Luft bei. Der Ausstoß hat sich seit 1995 um mehr als 70 % verringert. Deshalb können die Baugewerblichen Verbände (BGV) Nordrhein-Westfalens nicht nachvollziehen, warum die Umweltminister die Unternehmen verpflichten wollen, bei öffentlichen Aufträgen ausschließlich nur emissionsarme Baumaschinen einzusetzen.

Grundstzlich sollen alle Baumaschinen mit Russpartikelfiltern aufgerstet werden, was sehr aufwndig ist

Eine Pflicht zur Nachrüstung aller vorhandenen Geräte mit Filtern sei technisch und finanziell unverhältnismäßig, heißt es in einem Brief an NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Neben den BGV haben auch die Bauverbände Westfalen und der Bauindustrieverband NRW unterzeichnet.

Die Umweltministerkonferenz hatte eine entsprechende Empfehlung beschlossen, gegen die sich nun die Baubranche wehrt. Sie verweist darauf, dass die laufende Erneuerung des Maschinenparks zu der deutlichen Verringerung der Umweltbelastung durch die Emission von Staubpartikeln beigetragen habe. Dieser positive Effekt werde sich auch ohne staatliche Eingriffe fortsetzen. Auf eine Pflicht zum nachträglichen Einbau von Partikelfiltern könne daher verzichtet werden.

Dieser Einbau sei zudem „technisch sehr komplex“. Darüber hinaus seien die benötigten Systeme vergleichsweis teuer, da sie wegen der Vielfalt der Geräte allenfalls in Kleinserien hergestellt werden könnten. „Die Kosten können schnell Größenordnungen von über 40 % des Maschinen(rest)wertes erreichen“, heißt es in dem Brief der Bauwirtschaft NRW an Minister Remmel. Das wiederum werde zum einen dazu beitragen, dass diese Baumaschinen deutlich länger genutzt werden dürften als ohne diese Nachrüstung. „Die Anschaffung modernerer und effizienterer Maschinen wird zwangsläufig zurückgestellt. Damit steigen in vielen Fällen der Kraftstoffverbrauch und andere Emissionen“ – mit negativen Folgen für die Umwelt. Zum anderen seien die Unternehmen gezwungen, die zusätzlichen Kosten an die Auftraggeber weiterzugeben, was zu einer Verteuerung auch von öffentlichen Bauprojekten führen werde. Ganz besonders betroffen seien die Tief- und Straßenbauer, weil dort vergleichsweise viele Baumaschinen zum Einsatz kommen.

Die BGV sprechen sich für eine „maßvolle und für die Bauwirtschaft wie für die öffentlichen Haushalte wirtschaftlich verträgliche Umsetzung der Empfehlung der Umweltminister“ in Sachen Filternachrüstung aus. „Sinnvolle Maßnahmen“ dafür müssten außerdem mit „Förderungen, angemessenen Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen“ einhergehen.

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