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Archiv 11. Mai 2018

Planfeststellungsbeschluss für ersten Teilabschnitt

Der Planfeststellungbeschluss für den siebten Abschnitt der A 39 von Ehra bis Wolfsburg wurde unterzeichnet. Der 14,2 km lange Abschnitt ist der siebte von insgesamt sieben Planungsabschnitten des Neubauprojekts.

Wenn es alles gut geht, kann noch in diesem Jahr mit dem Bau in diesem Abschnitt begonnen werden
Wenn es alles gut geht, kann noch in diesem Jahr mit dem Bau in diesem Abschnitt begonnen werden

Die Trasse schließt im Norden an den Abschnitt 6 an. Etwa mittig zwischen Ehra und Lessien ist eine Anschlussstelle an die L 289 geplant. Das FFH-Gebiet Vogelmoor wird im Westen umgangen. Die Ortschaften Barwedel und Jembke werden im Westen passiert, die Ortschaften Bokensdorf, Grußendorf und Tappenbeck im Osten. Im Süden schließt der Abschnitt an die bestehende Anschlussstelle Weyhausen der A 39 bei Wolfsburg an.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann erklärte: „Der jetzt gefasste Beschluss ist ein großer Schritt für den Autobahnneubau zwischen Lüneburg und Wolfsburg. Die A 39 ist Bestandteil des Gesamtkonzepts zur Erschließung des nordostdeutschen Raumes. Als leistungsfähige Nord-Süd-Verbindung nimmt die A 39 eine wichtige infrastrukturelle Bedeutung ein: Sie schließt die noch bestehende Lücke im Autobahnnetz im Osten Niedersachsens. Bei einem optimalen weiteren Verfahrensverlauf könnten wir noch in diesem Jahr mit dem Bau des ersten Abschnitts beginnen."

Der Abschnitt der A 39 von Ehra bis Wolfsburg ist der letzte von insgesamt 7 Planungsabschnitten des Neubauprojekts. In zwei weiteren Abschnitten laufen derzeit die Planfeststellungsverfahren, die vier übrigen Planungsabschnitte befinden sich in den Entwurfsplanungen. Die gesamte Trasse hat eine Länge von 105 km. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 1,1 Mrd. Euro.

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