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Autobahnbau 27. August 2019

Planfeststellungsbeschluss für weiteren Abschnitt der A 14

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für einen weiteren Abschnitt der A 14-Nordverlängerung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Trasse von Lüderitz bis Stendal (Verkehrseinheit 1.5) vor.

„Nun kann es weiter kontinuierlich vorangehen, mit dem Bau der wichtigen Nord-Süd-Verbindung durch die Altmark“, freute sich Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel als ihm der Vizepräsident des Landesverwaltungsamtes, Dr. Steffen Eichner, den Beschluss übergab.

„Die Planer haben erneut hervorragende Arbeit geleistet“ schätzte Webel ein. Wenn niemand Klage gegen den knapp 800 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss einreiche, ist das Baurecht unanfechtbar. „Dann könnten wir mit einem Schlag mehr als 31 Autobahnkilometer bauen“, betonte der Minister, da für den nördlich anschließenden Abschnitt bis Osterburg bereits bestandskräftiges Baurecht besteht.

Nach Auskunft von Eichner wird der Planfeststellungsbeschluss zwei Wochen lang – in der Zeit vom 3. bis 16.09.2019 – in Stendal, Tangerhütte und Bismark öffentlich ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau des knapp 13 km langen Abschnitt zwischen den künftigen A 14-Anschlussstellen Lüderitz und Stendal-Mitte betroffen sind. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden und der Beschluss vom Gericht überprüft werden.

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