Image
Foto: Abbildung: NSBL
Der Planfeststellungsbeschluss ist erfolgt, nach Ostern liegen die Planungen fr den Abschnitt der A 20 zwischen Dochtersen und der Elbmitte ffentlich aus

Archiv

Planfeststellungsbeschluss von Dochtersen bis Elbmitte

Die Planungen für die Küstenautobahn A 20 schreiten voran. Am 30. März ist auch der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt der A 20 auf niedersächsischer Seite von Drochtersen bis zur Elbmitte (Landesgrenze Niedersachsen / Schleswig-Holstein) ergangen.

Das hat das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bekannt gegeben. Dazu Staatssekretärin Daniela Behrens: „Die Vorbereitungen und Planungen für das Projekt werden von uns mit hoher Priorität vorangetrieben. Der jetzt vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist ein Beleg dafür. Wichtig bei Großvorhaben wie diesen: Gründlichkeit und Sorgfalt gehen vor Eile. Wenn die Planfeststellung gegebenenfalls vor Gericht keinen Bestand hat, ist niemandem gedient. Die Unterlagen werden im nächsten Schritt öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Dies gibt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und allen betroffenen Stellen Gelegenheit, sich über den Inhalt des Beschlusses zu informieren.“

Die für das Planfeststellungsverfahren verantwortliche Stelle ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Sie wird nach den Osterferien den Beschluss einschließlich Planunterlagen in Drochtersen zur Einsichtnahme auslegen und sie parallel im Internet auf ihren Seiten veröffentlichen. Der Zeitpunkt zur Veröffentlichung wurde bewusst gewählt, um möglichst vielen Betroffenen auch außerhalb von Ferienzeiten und Feiertagen die Möglichkeit zur Einsichtnahme zu geben.

Der Planfeststellungsbeschluss betrifft auf niedersächsischer Seite den rund 6,7 km langen Abschnitt von der Landesgrenze Niedersachsen / Schleswig-Holstein (Elbmitte) bis Drochtersen. Zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss auf der schleswig-holsteinischen Seite wird nun die feste Elbquerung, das wohl komplizierteste Teilvorhaben im Zuge des A 20-Baus komplett beplant. Das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt war am 16. April 2009 eingeleitet worden.

Die A 20 ist eines der wichtigsten Verkehrsprojekte in Niedersachsen. Die Küstenautobahn hat eine europäische Dimension, denn sie soll den skandinavischen Raum und das Baltikum mit Norddeutschland und auch mit dem Westen Europas verbinden.

Wir haben noch mehr für Sie!

Aktuelle Entwicklungen in der Branche, neue Maschinen und Anlagen, Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte gibt es alle 14 Tage aus unseren Fachredaktionen direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unsere Newsletter an - schnell und kostenlos!
Asphalt & Bitumen Newsletter
 
Straßen- und Tiefbau Newsletter
 
Steinbruch und Sandgrube Newsletter
 
DSB – Die Schweizer Baustoffindustrie Newsletter
 
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Image
   So soll die neue Brücke einmal aussehen

Brückenbau

Planfeststellungsbeschluss für Rader Hochbrücke erteilt

Die Planungen für den Neubau der Rader Hochbrücke bei Rendsburg haben die wichtigste Hürde genommen: der Planfeststellungsbeschluss liegt vor.

    • Baustellen, Brücken, Genehmigungsverfahren
Image

Archiv

Weiterer Planfeststellungsbeschluss

Exakt 4.270 Seiten und Kartenmaterial mit einer Fläche von mehr als zwei Volleyballfeldern umfasst der Planfeststellungsbeschluss für den 18 km langen Abschnitt der A 14 zwischen den Anschlussstellen Stendal/Mitte und Osterburg.

    • Archiv
Image
Mit 10,5 km Länge ist der Abschnitt zwischen Kehlberg und Adenau der längste der noch zu bauen ist

Baustellen

Planfeststellungsbeschluss für A 1 erlassen

Für den auf rheinland-pfälzischem Gebiet liegenden Abschnitt zum Neubau der A 1 zwischen Kelberg und Adenau wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen.

    • Baustellen, Genehmigungsverfahren
Image

Autobahnbau

Planfeststellungsbeschluss für weiteren Abschnitt der A 14

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für einen weiteren Abschnitt der A 14-Nordverlängerung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau der Trasse von Lüderitz bis Stendal (Verkehrseinheit 1.5) vor.

    • Asphalt, Baustellen, Genehmigungsverfahren