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A 14 8. März 2019

Planfeststellungsverfahren abgeschlossen

Mitte Februar wurde das Planfeststellungsverfahren für den nördlichsten Abschnitt des A-14-Lückenschlusses (Magdeburg-Schwerin) auf dem Boden von Sachsen-Anhalt abgeschlossen.

Das Landesverwaltungsamt Halle erstellte den Bescheid für das 8,8 km lange Teilstück von Seehausen bis zur Landesgrenze Brandenburg bei Wittenberge. Mit der Elbquerung gehört dieser Abschnitt zu den anspruchsvollsten der gesamten Autobahntrasse. Nach fast 9 Jahren akribischer Arbeit aller Beteiligten sind somit planungsseitig die Voraussetzungen für den Weiterbau der A 14 erfüllt.

Das Landesverwaltungsamt Halle, hat sich mit rund 380 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendungen intensiv beschäftigt. Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den Planunterlagen Anfang April für 2 Wochen lang öffentlich ausgelegt. Gegen den Beschluss kann dann innerhalb eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig erhoben werden.

Mit Blick auf die Vielzahl der Natur- und Umweltschutzmaßnahmenrund um die jetzt planfestgestellte VKE 3.1+3.2a, die zusammen mit den Umweltverbänden erarbeitet wurden, kann man die A 14 als die „grünste Autobahn Deutschlands“ bezeichnen. Neben aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner dienen faunagerecht konzipierten Brücken dem Schutz und der Erhaltung wildlebender Arten in dem 193 Mio. Euro teuren Autobahnabschnitt. Auf den Bauwerken werden beispielsweise spezielle Kollisions- und Irritationsschutzwände errichtet.

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