Rechtsgutachter zum ÖPP-Projekt gefunden
Das niedersächsische Verkehrsministerium hat für die Erstellung des Rechtsgutachtens zum Thema „ÖPP A 7" den renommierten Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Jörn Ipsen gewonnen.
Prof. Ipsen soll überprüfen, ob die Weisung des Bundesverkehrsministeriums, den Ausbau der A 7 ausdrücklich als ÖPP-Projekt auszuschreiben, rechtmäßig ist. Das Rechtsgutachten soll bereits in drei bis vier Wochen vorliegen, unmittelbar danach wird das Ministerium über das weitere Vorgehen entscheiden.
Verkehrsminister Olaf Lies erklärt dazu: „Ich bin sehr froh darüber, dass sich der frühere Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofes bereit erklärt hat, das Rechtsgutachten zu erstellen. Ich sehe durch diese rechtliche Überprüfung auch keine wesentliche Verzögerung, weil das Ergebnis bereits in wenigen Wochen vorliegen wird. Eine Verzögerung ergäbe sich jedoch von vornherein dadurch, wenn wir das Projekt tatsächlich als ÖPP ausschreiben würden. Allein durch die Planung eines solchen Projektes als ÖPP ginge ein Jahr ins Land, während wir bei einem konventionellem Vorgehen sehr viel zügiger beginnen könnten. Davon abgesehen verweise ich nochmals auf die laut Bundesrechnungshof um fast 13 Millionen Euro höheren Kosten bei der ÖPP-Variante. Es lohnt sich also auf jeden Fall, diese wenigen Wochen noch abzuwarten."
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