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Foto: Archiv wm.
Infrastrukturbauten sind vom neuen Beschaffungsrecht besonders betroffen

Gesetze

Schweiz: Neues Beschaffungsrecht

Auf den 1. Januar 2021 ist in der Schweiz auf Bundesebene das neue Beschaffungswesen eingeführt worden.

Das neue öffentliche Beschaffungswesen tritt auf Bundesebene in Kraft. Ab diesem Moment sind die Betriebe des Bundes, wie beispielsweise das Bundesamt für Strassen, die ETH oder auch Armasuisse verpflichtet, ihre Ausschreibungen für Werk- und Planerleistungen nach dem neuen Gesetz auszuschreiben.  

 Weg  vom  Preis – hin zur Qualität 

Die wesentliche Änderung im neuen Gesetz ist die Relativierung des Preises. Neu wird der Auftrag daher nicht mehr dem «wirtschaftlich günstigsten», sondern dem «vorteilhaftesten» Angebot erteilt. Im Rahmen dieser Definition erhalten vor allem Qualitätskriterien eine stärkere Gewichtung und werden vermehrt in Ausschreibungen zu sehen sein. Zudem führt diese neue Vergabekultur dazu, dass der Preis nicht nur absolut betrachtet wird, sondern neu auch dessen Verlässlichkeit geprüft wird. Dank dieser relativierenden Grösse kann die negative Preisspirale, in welcher sich das Bauhauptgewerbe befindet, gestoppt werden. Zudem verpflichtet das neue Gesetz den Bauherrn bei Tiefpreisangeboten viel genauer hinzuschauen als bisher.    

Gleiches Verständnis über alle Ebenen 

Damit die neue Vergabekultur jedoch Einzug hält, braucht es alle Beteiligten. Innerhalb von Bauenschweiz, der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, ist man sich dabei einig. Architekten, Planer und  Bauunternehmen möchten die neuen Möglichkeiten des Gesetzes nutzen, um die Qualität weiter zu steigern und eine nachhaltige Bauweise in der Schweiz sicherstellen. Wichtig ist nun aber, dass auch die Bauherren bereit sind, diese neuen Möglichkeiten des Gesetzes wahrzunehmen, um so den Qualitätswettbewerb zu fördern. 

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