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Erlass 30. März 2022

Sonderregelungen für Baustoffe

Auch rund 30 % der hiesigen Bitumenversorgung erfolgt in Abhängigkeit von Russland, mit entsprechenden Auswirkungen auf den deutschen Straßenbau.
Auch rund 30 % der hiesigen Bitumenversorgung erfolgt in Abhängigkeit von Russland, mit entsprechenden Auswirkungen auf den deutschen Straßenbau.

Aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind die Preise vieler Baustoffe zum Teil extrem gestiegen. Rund 30 % des Baustahls kommen aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 % aus diesen Ländern) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %). Auch rund 30 % der hiesigen Bitumenversorgung erfolgt in Abhängigkeit von Russland, mit entsprechenden Auswirkungen auf den deutschen Straßenbau. Auch die Kosten für Energie und Kraftstoffe sind erheblich gestiegen. Um den Auswirkungen für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Sonderregelungen erlassen für die folgenden Produktgruppen :

– Stahl und Stahllegierungen – Aluminium – Kupfer – Erdölprodukte (Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen, Asphaltmischgut) – Epoxidharze – Zementprodukte – Holz – Gusseiserne Rohre

Der Erlass kann eingesehen werden unter:

Kostenfreier Download

baustoffpreissteigerung-erlass.pdf (382.31 KB)

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