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Steuern 30. Juli 2021

Steuerfreie Corona-Prämie verlängert

Gute Nachricht für alle Spätentschlossenen: Arbeitgeber können die steuerfreie Corona-Prämie noch bis März 2022 auszahlen. Nur nicht als Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 1.500 Euro steuerfrei noch bis zum 31. März 2022 gewähren.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 1.500 Euro steuerfrei noch bis zum 31. März 2022 gewähren.

Fristverlängerung für die steuerfreie Corona-Prämie: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bis zu 1.500 Euro steuerfrei noch bis zum 31. März 2022 gewähren. Damit wurde die Frist nun ein zweites Mal verlängert. Die Gesetzesänderung verlängert zwar den Zeitraum, in dem die Prämie vereinbart und gezahlt werden kann. Eine mehrfache Auszahlung in 2020, 2021 und 2022 ist hingegen nicht möglich.

Gilt für alle Branchen

Der Name des Gesetzes ist lang und klingt nicht nach Corona-Prämie: „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer". Darin findet sich auch ein Passus, der eine Verlängerung der steuerfreien Corona-Prämie für Mitarbeiter ermöglicht: Der Gesetzgeber hat die Auszahlungsfrist für die Prämie bis zum 31. März 2022 verlängert. Ursprünglich sollte diese Frist am 31. Dezember 2020 enden, danach wurde sie schon einmal bis zum 30 Juni 2021 verlängert. Nun also eine Frist bis zum März 2022.

Unklar schien Ende 2020 zunächst noch, ob die Fristverlängerung nur für jene Unternehmen gilt, die sich in 2020 zur Zahlung verpflichtet hatten. So wurde die Fristverlängerung im Gesetzentwurf mit organisatorischen und zeitlichen Problemen bei der Auszahlung für einige Arbeitgeber begründet. Wie jedoch das Bundesfinanzministerium (BMF) im Dezember 2020 gegenüber SUSA klargestellt hat, gilt die Fristverlängerung für alle Arbeitgeber – unabhängig davon, ob sie die Zahlung der Prämie in 2020 mit den Arbeitnehmern vereinbart haben.

In der Corona-Krise sind Steuerstundungen, Erstattungen und Zuschüsse eine Hilfe. Doch irgendwann wird abgerechnet. Wann stehen die Steuernachzahlungen an? Klargestellt hat das BMF auch, dass Fristverlängerung nicht nur für den „Pflegebonus“ in pflegenden Berufen gilt, sondern für alle Arbeitnehmer in allen Branchen. Zugleich steht aber auch fest, dass Arbeitgeber die Corona-Prämie nur ein einziges Mal steuerfrei zahlen dürfen. Lediglich der Zeitraum für die Auszahlung wurde mit der Gesetzesänderung verlängert. Jörg Wiebking

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