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Energiekosten 17. April 2020

Strom-Anbieterwechsel kann sich auszahlen

Wer ein Unternehmen führt, muss nicht nur den Stromverbrauch, sondern auch die korrespondierenden Kosten im Auge behalten.

Inhaltsverzeichnis

Obwohl der Preis für Gewerbestrom grundsätzlich unter dem für Privatkunden liegt, betrifft viele Betriebe die Erhöhung der Strompreise – vor allem kleine und mittelständische Unternehmen tragen gemeinsam mit Privathaushalten einen Großteil der Kosten. In diesem Jahr steigert jeder zweite Grundversorger die Aufwendungen für Energie. „So nimmt die Ökostrom-Umlage zur Subventionierung regenerativen Stroms um mehr als fünf Prozent zu und erreicht einen Rekordwert von 6,756 Cent pro Kilowattstunde“, sagt Tobias Thiel, Geschäftsführer der enermarket GmbH und Experte für Energiewirtschaft.

Vom Recht Gebrauch machen

Um die Energiewende weiter voranzutreiben, bedarf es größerer finanzieller Mittel. „Neben der EEG-Umlage steigen auch die Entgelte für den erforderlichen Netzausbau. Auch der reine Energiepreis könnte sich zudem erhöhen. Eine Zunahme aller Komponenten ist zu erwarten“, so Thiel. Doch Unternehmen können Ruhe bewahren: Ein Wechsel des Energieversorgers lohnt sich trotz der Preiserhöhung. „Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass Verbraucher einen fairen Tarif mit transparenten Bestandteilen, kurzer Laufzeit und klaren Kündigungsfristen abschließen“, erklärt der enermarket-Geschäftsführer. Bei der Suche nach dem günstigsten Anbieter unterstützt das gleichnamige Vergleichsportal. Auf dem B2B- Marktplatz für Strom und Gas erhalten Gewerbekunden die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen und einen neuen Anbieter zu finden. Auch die einzelnen Tarife lassen sich übersichtlich einsehen – so erhalten Unternehmen je nach Branche, Bedürfnisse und Lieferzeitraum individuelle Preise. „Zu den wichtigen Informationen gehört ein Hinweis, welche Bestandteile der Energieverträge eine Preisgarantie aufweisen. Betrifft diese den reinen Energiepreis, ist es für den Kunden von Vorteil: Denn nur dieser Teil der Kosten lässt sich vom Versorger beeinflussen“, so Thiel.

Sonderkündigungsrecht Preiserhöhung

Wenn es zu Preiserhöhungen kommt, die ein Sonderkündigungsrecht ermöglichen, haben Kunden in den meisten Fällen zwei Wochen Zeit, den laufenden Vertrag aufzulösen. „Im Normalfall erledigt das der neue Versorger. Bei einer Sonderkündigung rate ich jedoch dazu, selber schriftlich zu kündigen“, fügt der Experte an.

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Wettbewerbsfaktor Strom

„Vor allem die vom Versorger beeinflussbaren Teile der Preise sollten Unternehmen im Auge behalten. Außerdem empfiehlt es sich, jährlich einen Vergleich durchzuführen und zu ermitteln, ob der aktuelle Tarif nach wie vor der passendste ist“, so der Energie-Experte. Nach einem Anbieterwechsel erfolgt der Übergang unmerklich, da der Zähler und die Leistungen im Besitz des örtlichen Netzbetreibers bleiben. US/RED

Web-Wegweiser:
www.enermarket.de

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