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Gesetze & Normen

Umweltverträglichkeit von Eisenhüttenschlacken

Die Verwendung von Eluatgrenzwerten zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Eisenhüttenschlacken im Rahmen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung (EBV) entspricht den Maßgaben des Abfallrechts und insbesondere dem im Kreislaufwirtschaftsgesetz definierten Schadlosigkeitsgebot sowie den bodenschutzrechtlichen Bestimmungen.