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Umorganisation bei der Straßenbauverwaltung

Um den Straßenausbau zu beschleunigen und die nötige Planung enger zu begleiten, wird die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde des Landes noch in diesem Jahr organisatorisch an das Verkehrsministerium angedockt. Bislang ist die 23 Mitarbeiter starke Behörde im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein untergebracht.

Die Anhrungs- und Planfeststellungsbehrde fr Straenbauprojekte in Schleswig-Holstein wird an das Verkehrsministerium angedockt

„Mit der Umorganisation wollen wir die Behörde nicht nur in ihrer Unabhängigkeit stärken, sondern auch direkte Verantwortung für eine angemessene Ressourcenausstattung übernehmen und damit zur Beschleunigung von Verfahren beitragen“, erläuterte Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz.

Nach Angaben von Verkehrsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs – zugleich Amtschef der knapp 1.400 LBV.SH-Mitarbeiter – sollen die organisatorischen Voraussetzungen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Darüber hinaus wird die Behörde bis dahin personell aufgestockt. Um das Planfeststellungsverfahren für den Belttunnel im laufenden Prozess und bei Rechtsfragen stärker zu unterstützen, wird erstmals auch ein externer Koordinator eingesetzt. Laut Rohlfs hat der Kieler Vergabe- und Planungsrechtsexperte Prof. Dr. Mathias Nebendahl dazu seine Bereitschaft erklärt.

„Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden intensiv in den gesamten Prozess der Umorganisation einbezogen und die künftige Struktur des neuen Amtes mit ihnen gemeinsam erarbeitet“, versicherte Rohlfs.

Die Neuorganisation stütze sich auf die Empfehlung von Gutachtern der Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Hintergrund sei eine bereits von der Vorgängerregierung angestoßene KPMG-Untersuchung zur strukturellen Anpassung des LBV.SH im Zusammenhang mit der geplanten Infrastrukturgesellschaft des Bundes. In ihrem Abschlussbericht kommen die Experten – auch nach einem Vergleich mit anderen Bundesländern – zu dem Schluss, die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde als ein eigenständiges Amt an das Ministerium anzubinden. Ein wichtiger Vorteil ist die künftig deutlichere Trennung zwischen dem LBV.SH als Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde. Dies war in der Vergangenheit immer wieder ein Konfliktpunkt bei Planverfahren gewesen, der unter anderem oft zu Befangenheitsanträgen gegen die LBV.SH-Spitze geführt hatte.

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