Andreas Mundt, Präsident des Bundekartellamtes: "Der Bericht beschreibt, dass es in Deutschland ein bundesweites, dichtes Netz von gegenseitigen Unternehmensbeteiligungen und gemeinschaftlich betriebenen Asphaltmischwerken gibt. Insbesondere die vier größten Anbieter, Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna, sind an einer Vielzahl von Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Die Konzernmütter sind damit ebenso wie ihre gemeinschaftlich betriebenen Tochterunternehmen auf dem Markt für Walzsasphalt aktiv. Ein solches flächendeckendes Netzwerk kann zu Interessenkonflikten sowie gegenseitige Abhängigkeiten und Rücksichtnahmen führen und so wettbewerbshemmende Wirkungen entfalten. Sofern diese Gemeinschaftsunternehmen kartellrechtswidrig sind, wird das Kartellamt auf ihre Auflösung hinwirken."
In Deutschland gibt es über 550 Asphaltmischwerke. Davon werden rund die Hälfte von Gemeinschaftsunternehmen betrieben. Die vier Hauptunternehmen sind bundesweit an 405 Asphaltmischwerken beteiligt; rund 60 % davon werden in Form von Gemeinschaftsunternehmen betrieben. Die Gemeinschaftsunternehmen sind nicht selten wiederum untereinander beteiligt und binden als Gesellschafter zahlreiche kleinere Wettbewerber ein.
Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung des Bundeskartellamtes Veränderungen in den Unternehmensstrukturen auf dem Walzasphaltmarkt erforderlich. Der Abschlussbericht skizziert das weitere Vorgehen des Amtes. Die Auflösung dieser kartellrechtlich problematischen Verflechtungen sollte grundsätzlich durch die Unternehmen selbst in die Wege geleitet werden. Das Bundeskartellamt wird erforderlichenfalls zeitnah Verfahren zur Auflösung von kartellrechtswidrigen Gemeinschaftsunternehmen durchführen.