Wann eine frühere Verkehrsfreigabe machbar ist
Die FGSV hat die „Hinweise zur Verkehrsfreigabe von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ kurz H VVA herausgegeben.
Nach den ZTV Asphalt‑StB 07/13 sind für Asphaltdeckschichten Abkühlfristen von 24 Stunden bzw. 36 Stunden bei nicht abgekühlter Unterlage für die Verkehrsfreigabe einzuhalten. Diese Zeiten können als Standard-Abkühlfristen bezeichnet werden und haben sich über viele Jahre bewährt.
Für die Bauausführung kann es verkehrstechnisch sowie wirtschaftlich sinnvoll sein, diese Abkühlfristen zu reduzieren. Dazu muss die eingebaute Asphaltschicht eine ausreichende Verformungsbeständigkeit aufweisen, damit eine Verkehrsfreigabe erfolgen kann. Eine Temperaturmessung an der Oberfläche der eingebauten Asphaltschicht ist zur Beurteilung nicht ausreichend.
Die „Hinweise zur Verkehrsfreigabe von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt“ kurz H VVA, beschreiben die Prüfung des Verformungsverhaltens mittels „Modifiziertem Leichten Fallgewichtsgerät" (Mod. LFG), mit dem im Baufeld ein früherer Verkehrsfreigabezeitpunkt abgeleitet werden kann. Die Hinweise gehen in auf den Anwendungsbereich, die Baugrundsätze sowie die Bestimmung des Zeitpunkts der Verkehrsfreigabe ein. Die Arbeitsanleitung für das genannte Verfahren ist in Anhang A beschrieben. Hinweise zu Ausschreibungshilfen enthält ein Anhang B. Die HVVA (FGSV-Nummer 733) kosten 16,80 Euro. (MAI/RED)
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