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A 143 2. Juli 2019

Weg frei für den Autobahnlückenschluss bei Halle

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die letzte Klage gegen den A 143-Lückenschluss bei Halle abgewiesen. Somit liegt offiziell bestandskräftiges Baurecht vor.

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Konkret geht es um den 13 km langen Neubauabschnitt der Autobahn, der entscheidend für die Verbindung der A 38 und A 14 ist und auch als Westumfahrung“ Halle bezeichnet wird.

Das Urteil ist eine gute Nachricht für Sachsen-Anhalt. Die neuerliche, mehr als zehnjährige Planungsarbeit der Straßenbauverwaltung hat zu einer umweltverträglichen und wirtschaftlichen Projektlösung geführt. Dies bestätigt nun auch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung. Damit kann das derzeit größte Autobahnneubauprojekt in den ostdeutschen Bundesländern starten.

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel sieht im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig zur A 143 „Westumfahrung“ Halle einen der größten Meilensteine bei der Komplettierung der Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt. „Die Entscheidung der Richter ist Bestätigung und zugleich Lohn für die akribische Arbeit der Planer und der Planfeststellungsbehörde“, dankte der Minister den Fachleuten. Sie haben alle Interessen und Belange intensiv abgewogen. Vom Ergebnis profitierten die Bürgerinnen und Bürger der Region, die dringend auf die neue Autobahnverbindung warteten. Das Urteil ist aber vor allem auch ein wichtiges Signal für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im mitteldeutschen Raum, der künftig noch besser an das überregionale Straßennetz angebunden sein wird.

Für den A 143-Lückenschluss stellt der Bund 350 Mio. Euro bereit. Der Bauabschnitt zwischen der A 38 und A 14 ist der letzte zu realisierende Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 13. Noch in diesem Herbst könnte mit dem Bau der wichtigen Trasse begonnen werden. Geplant ist, dass der Verkehr ab 2025 auf der A 143 rollt.

Der weitere Bauablauf

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Anfang November 2018 begannen die archäologischen Baufelduntersuchungen. Bis Ende März 2019 wurde die Hälfte der zu untersuchenden Flächen begutachtet. Sowohl die Entwürfe der Ingenieurbauwerke als auch die Verkehrsanlagenplanung sind bereits in Bearbeitung. Ein erstes größeres Ingenieurbauwerk geht dann ab Sommer 2020 mit der Talbrücke „Benkendorfer Bach“ in Bau. Hier ist im Vorfeld noch eine Mineralölpipeline zu verlegen, was jedoch, auf Grund der Verfügbarkeit dieser zentralen Mineralölleitung, nur im turnusmäßigen Wartungszeitraum, Sommer 2020, erfolgen kann.

In Vorbereitung zum Neubau der Saalequerung bei Salzmünde wird die Baugrube des Lärmschutztunnels im zweiten Halbjahr 2020 aufgefahren. Im Jahr darauf werden dann die Verkehrsanlagen südlich sowie nördlich der Saale in Bau gehen.

Informationen zum Projektinformation

Durch die Verknüpfung mit der A 9 und der A 14 sorgen die A 38 und die A 143 dafür, dass die Region Halle/Merseburg/Leipzig ihrer wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend an das Fernstraßennetz angebunden wird. Dies gilt gleichermaßen für den Verkehr aus der Harzregion.

Das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nummer 13 „A 38 Göttingen – Halle“ umfasst mit der A 143 eine gesamte Länge von 208 km. Eine dichte Aufeinanderfolge von Anschlussstellen gewährleistet die gute Anbindung auch kleinerer Städte und Ortschaften im Einzugsbereich. Der noch zu bauende, 12,7 km lange Abschnitt der A 143 schließt die Lücke zwischen Halle-Nord (A 14) und der Anschlussstelle Halle-Neustadt (B 80) bzw. der sogenannten Südharzautobahn A 38 westlich von Halle. Der Aufwuchs – die letzte Kostenermittlung aus dem Jahr 2009 ergab knapp 240 Mio. Euro – resultiert im Wesentlichen aus zusätzlichen Maßnahmen zur besseren Eingliederung der Autobahn in den betroffenen Natur- und Siedlungsraum (insbesondere der Tunnelverlängerung) und den erforderlichen Anpassungen an die Baupreisentwicklung sowie das aktuell technische Regelwerk. Allein der Baupreisindex für die Bundesfernstraßen ist von 2009 bis 2017 um 17,5 Prozent angestiegen. Für das erste Quartal 2018 beträgt er bereits 5,3 Prozent. Dabei sind für Bauwerke sehr hohe Kostensteigerungen zu verzeichnen.

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