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A 39 26. Juli 2019

Weiterbau der Heideautobahn verzögert sich

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beauftragte die Straßenplaner einzelne Mängel in den Planungen zu beheben.

Die A 39 ist eines der umstrittensten Verkehrsprojekte Niedersachsens und soll über 105 km Wolfsburg und Lüneburg verbinden. Das Gericht hatte die Planungen für das erste 14,2 km lange Teilstück zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien unter die Lupe genommen. Insgesamt 11 Klagen waren dagegen eingegangen, verhandelt wurden 6 davon. Die übrigen wurden abgetrennt und zur Verhandlung auf den 29. Oktober vertagt.

Das Gericht befand den Planfeststellungsbeschluss zwar in weiten Teilen für zulässig, doch erkannten sie darin auch Rechtsfehler. So entschied es, dass eine Ortsumgehung für Ehra-Lessien (Landkreis Gifhorn) die Kompetenz der niedersächsischen Straßenbaubehörde übersteigt. Die Planer hatten im Zuge einer Autobahn-Anschlussstelle eine vollständige Umgehungsstraße vorgesehen, die bedarf eines gesonderten Planungskonzeptes.

Auch beim Wasserrecht müssen die Planer noch einmal nachbessern: Bereits in den Entwürfen soll gezeigt werden, dass das verschmutzte Regenwasser von der Straße nicht ins Grundwasser gelangt. So sollen etwa zusätzliche Filteranlagen in die Regenrückhaltebecken eingebaut werden.

Wie lange sich der Weiterbau der A 39 nach dem Urteil nun verzögern wird, konnte eine Sprecherin der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zunächst nicht sagen.

Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg reagierte enttäuscht auf das Urteil: „Die Entscheidung ist ein Rückschlag und bedeutet weiteren Zeitverlust. Die Zukunftsachse für unsere Region wird also später kommen - aber sie wird kommen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat klar herausgestellt, dass die Mängel in der bisherigen Planung behoben werden können", sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert.

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