Die ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristeten Werte sind somit bis zum 30. September 2021 anwendbar. Ab dem 1. Oktober 2021 schließen sich weiterhin erhöhte Wertgrenzen an.
Welche Grenzen wann gelten
Bis zum 30. September 2021 gelten die bisher anwendbaren besonderen Wertgrenzen fort:
- Bauleistungen bis 3 Mio. Euro: beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauleistungen bis 1 Mio. Euro: freihändige Vergabe
- Dienst- und Lieferleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte: freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214 000 Euro: Direktauftrag
Im Anschluss daran sind die besonderen Wertgrenzen bis zum 31. März 2022 auf folgende Beträge festgelegt:
- Bauleistungen bis 1 Mio. Euro: beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- Bauleistungen bis 200.000 Euro: freihändige Vergabe
- Dienst- und Lieferleistungen bis 100.000 Euro: freie Verfahrenswahl
- Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214.000 Euro: Direktauftrag
Vorgehen wird kritisiert
Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann erhofft sich durch die Vorgehensweise, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise durch eine schnelle und leichte Erteilung öffentlicher Aufträge abzumildern. Die vergaberechtlichen Vereinfachungen sollen dabei helfen. „Mir ist bewusst, dass die fortgeltenden Erleichterungen den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und die Transparenz der Verfahren verringern können. Wir haben dies intensiv abgewogen. Aufgrund der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Lage sollen jedoch auch zukünftig öffentliche Aufträge schnell an Unternehmen vergeben werden können. Ich bin überzeugt, dass die Vergabestellen auch in den kommenden Monaten verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen."
„Uns liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es durch die Erhöhung der Wertgrenzen zu einer Beschleunigung oder gar zu einer Ausweitung öffentlicher Bauaufträge gekommen wäre“, so der Präsident des Bauindustrieverbandes Niedersachsen-Bremen, Thomas Echterhoff. „Was wir allerdings in der Praxis wahrnehmen und was auch schon zu deutlicher Kritik seitens unserer Mitgliedsunternehmen geführt hat, ist ein ganz erheblicher Verlust von Transparenz durch die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Wege der Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb.“