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Archiv 2. Februar 2015

Wie Sie Ärger mit Mietmaschinen vermeiden

Einer der kritischsten Punkte im Vermietungsgeschäft ist die Übergabe einer Baumaschine. Worauf in rechtlicher Hinsicht zu achten ist, weiß der Fachanwalt der EVB BauPunkt, Franz-Josef Möffert.

Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Mieter und Vermieter gemeinsam eine Sicht- und Funktionsprfung vornehmen und die Ergebnisse sowohl schriftlich als auch mit Foto- oder Videoaufnahmen dokumentieren.
Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollten Mieter und Vermieter gemeinsam eine Sicht- und Funktionsprfung vornehmen und die Ergebnisse sowohl schriftlich als auch mit Foto- oder Videoaufnahmen dokumentieren.

„Ein umfassendes Protokoll ist das oberste Gebot bei der Übergabe einer Baumaschine“, erklärt der Jurist. Bevor der Mieter die Maschine übernimmt, sollte er gemeinsam mit dem Vermieter eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen und deren Ergebnis schriftlich dokumentieren. Dabei sollten alle vorhandenen Kratzer und Dellen genau vermerkt werden. Auch ein Test der Elektronik gehört zwingend dazu. Außerdem rät Franz-Josef Möffert, die gesamte Prüfung im Bild festzuhalten. „Am einfachsten sind Fotos oder Videos mit dem Handy“, sagt er. Bei der Rückgabe sollten beide Seiten erneut den Zustand der Maschine untersuchen. Wird dabei ein bislang unbekannter Schaden entdeckt, so lässt sich mithilfe der Bilder belegen, wer dafür die Verantwortung trägt. Franz-Josef Möffert: „Was bei der Rückgabe nicht festgestellt wurde, kann in einem möglichen Streitfall nicht bewiesen werden und ist somit nicht existent.“

Ein weiterer Tipp des Fachmanns: „Alle erforderlichen Dokumente wie Personalausweis und Fahrerlaubnis sollte der Mieter zur Übergabe auf jeden Fall mitbringen – nur dann kann der Vermieter die Maschine auch aushändigen.“ Darüber hinaus muss eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache in der Maschine bereitliegen.

Weitergabe an Dritte heißt Vertragsbruch

Gibt der Mieter die Maschine ohne das Wissen des Vermieters an einen Dritten weiter, gilt das als Vertragsbruch. Deshalb setzt die EVB BauPunkt auch in diesem Fall auf fairen Umgang. Franz-Josef Möffert empfiehlt: „Karten auf den Tisch! Der Vermieter hat meist nichts dagegen, möchte aber wissen, wer seine Maschine benutzt.“ Wichtig für den Mieter: Bei der Übergabe an einen Dritten sollte er ebenfalls ein detailliertes Protokoll mit Foto- oder Filmaufnahmen anfertigen. Nur so kann er im Schadensfall seinen Haftungsanspruch gegenüber dem Submieter durchsetzen.

Der Vermieter gestaltet seine Preise nach Einsatzbereich und Einsatzzeit. „Hier sollte der Mieter unbedingt ehrlich sein“, sagt Franz-Josef Möffert. Wird eine Maschine im Gegensatz zur Vereinbarung auch an Wochenenden eingesetzt, müsse der Mieter dies melden, ansonsten laufe er Gefahr, vertragsbrüchig zu werden. Für Vermieter sei es heutzutage dank GPS-Sendern sehr einfach, exakte Informationen über Nutzungsdauer und Einsatzorte einer Maschine zu erhalten.

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