Ziel ist eine „schlanke“ Fernstraßengesellschaft
Die Landesregierung teilt die Auffassung der Baugewerblichen Verbände (BGV), dass eine zu gründende Bundesfernstraßengesellschaft eine „schlanke“ Struktur haben soll. Außerdem müsse der Bund seine Förderung auch der kommunalen Straßen über das Jahr 2019 hinweg fortsetzen. In diesem Sinne hat jetzt Staatssekretär Michael von der Mühlen aus dem Bau- und Verkehrsministerium auf ein gemeinsames Schreiben von BGV-Hauptgeschäftsführer Lutz Pollmann und seinem Kollegen Hermann Schulte-Hiltrop vom Baugewerbe-Verband Westfalen geantwortet.
Von der Mühlen dankt beiden Verbandsvertretern ausdrücklich für ihr „öffentliches Auftreten zugunsten einer auskömmlichen Finanzierung unserer Verkehrswege und für eine Reform der Bundesfernstraßenverwaltung, die nicht zu einem bürokratischen Wasserkopf auf Bundesebene führt“. Die geplante Fernstraßengesellschaft soll nach Überzeugung des Landes lediglich „strategische Kernaufgaben der Netzentwicklung“ erfüllen. Dabei könne sie dann „die gewachsenen Kompetenzen der Länder“ bei der Planung, Vergabe und Durchführung von Bauprojekten „weiterhin umfassend nutzen“. In Sachen Finanzierung der kommunalen Verkehrswege hält es von der Mühlen für „ein Unding“, wenn „angesichts der allen Fachleuten bekannten prekären Lage“ dort die Bundeszuschüsse nach 2019 auslaufen würden. „Dazu darf es nicht kommen.“
Der Staatssekretär liegt damit auf der Linie der Argumentation des Baugewerbes in diesen beiden Fragen. Ihm kommt es mit Blick auf die Fernstraßengesellschaft darauf an, dass „eine umfassende Zentralisierung der Verwaltung einschließlich der Planung und Auftragsvergabe ausschließlich auf Bundesebene“ nicht erfolgt. Auf der anderen Seite müssten die so genannten Entflechtungs- und Regionalisierungsmittel des Bundes, die in die kommunalen Straßen fließen, langfristig gesichert werden.
Allerdings hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident(inn)en, also auch Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, diese Themen bei ihrem Treffen Mitte Juli, wenn überhaupt, dann nur am Rande angesprochen. Sie seien „noch nicht zu Ende verhandelt“ und man wisse nicht, wann sie wieder auf die Tagesordnung gesetzt würden, hieß es als Kommentar dazu aus dem Bundeskanzleramt und der Düsseldorfer Staatskanzlei.
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