Der „ERP-Innovations- und Digitalisierungskredit“ ist nichts weniger als eine Großoffensive der deutschen Wirtschaftsförderung. Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben können mit dem zinsgünstigen Darlehen finanziert werden. Vor allem aber ist die Bandbreite an möglichen Projekten enorm. Denn im Prinzip hat jede digitale Modernisierung Chancen auf Förderung. Von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Bereich, der Aufrüstung der IT-Sicherheit oder der Eintritt in die „Industrie 4.0“.
Neben klassischen Investitionen im Rahmen von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben können auch vorhabenbezogene Betriebsmittel finanziert werden. Darunter fallen Kosten wie etwa Aufwände für Personal, Reisen, Marketing oder Beratung.
Die Fördermittel können auch genutzt werden, um bezogen auf das förderwürdige Vorhaben klassische Investitionen zu tätigen, also neue Maschinen, Betriebsgeräte oder Produktionssysteme anzuschaffen oder die betriebliche Infrastruktur im Allgemeinen auszubauen.
Die Konditionen
Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit wird somit der den Finanzierungsbedarf von Investitionen oder Betriebsmitteln im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben gefördert. Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen. Dabei ist der gesamte Finanzierungsbedarf förderfähig.
Der effektive Jahreszins liegt derzeit bei 1 % und die Laufzeit bei mindestens 2 bis zu 10 Jahren – ideale Voraussetzungen also, um kleinere oder größere Vorhaben auch bei KMU zu stemmen. Die Kfw übernimmt, unterstützt von der EU, auf Wunsch 70 % des Kreditrisikos und entlastet so die Hausbanken der Unternehmen deutlich. Der Kredit kann auch mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, aber nicht mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge stellen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden sowie Unternehmer oder Freiberufler mit Sitz in Deutschland. Gefördert werden mittelständische Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet. Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden.
Als verbundene Unternehmen gelten
- Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
- Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind sowie
- alle Unternehmen, die in einem formellen Konzernverhältnis stehen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
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