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Abwasserrichtlinie 16. April 2024

Abwasser: Verursacherprinzip wird rechtskräftig umgesetzt

Am 10. April hat das Europäische Parlament die kommunale Abwasserrichtlinie final beschlossen. Mit dem Beschluss des EU-Parlaments passen die EU-Institutionen die 30 Jahre alte Abwasserrichtlinie an aktuelle Herausforderungen an.

Kommunale Abwasserrichtlinie – Insbesondere die verbindliche Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen Meilenstein des Beschlusses dar.
Kommunale Abwasserrichtlinie – Insbesondere die verbindliche Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen Meilenstein des Beschlusses dar.

Mit dem Beschluss hat der Rechtsakt die vorletzte Hürde im Legislativverfahren der Europäischen Union genommen. Die bislang gültigen Vorgaben haben sich in den letzten drei Jahrzehnten bei der Verringerung der Wasserverschmutzung und der Verbesserung der Behandlung von Abwassereinleitungen als äußerst wirksam erwiesen. Dennoch war es das Ziel, die Richtlinie zu aktualisieren, indem ihr Anwendungsbereich erweitert und damit an die Ziele des europäischen Grünen Deals und an aktuelle Herausforderungen sowie den technologischen Fortschritt angepasst wird. Somit werden wichtige Vorgaben und Maßnahmen für die Abwasserreinigung der kommenden Jahre getroffen.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Insbesondere die verbindliche Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen Meilenstein dar. Zukünftig werden die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten, die kommunales Abwasser mit Mikroschadstoffen verschmutzen, dazu verpflichtet, mit mindestens 80 % zu den Kosten der Einführung und des Betriebs der vierten Reinigungsstufe beizutragen. Damit wird nun das Verursacherprinzip auch in der Abwasserwirtschaft rechtskräftig umgesetzt. Es werden Anreize geschaffen, Schadstoffe an der Quelle zu vermindern und umweltschonende Grundstoffe und Produkte zu entwickeln.

Zum Hintergrund

Die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser wurde 1991 angenommen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen durch Einleitungen von kommunalem Abwasser und von Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen. Nach der geltenden Richtlinie müssen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Abwasser aller Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern nach EU-Mindeststandards gesammelt und behandelt wird. Zudem müssen die Mitgliedstaaten nach den in der Richtlinie enthaltenen Kriterien „empfindliche Gebiete“ ausweisen, für die strengere Standards und Fristen gelten.

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Die EU-Kommission führte 2019 eine Bewertung der Richtlinie durch. Diese Bewertung bestätigte, dass infolge der Umsetzung dieser Richtlinie deutlich weniger Schadstoffe freigesetzt wurden. Einer der Hauptgründe für die Wirksamkeit der Richtlinie liegt in der Einfachheit ihrer Anforderungen, die eine unkomplizierte Durchsetzung ermöglicht. Derzeit werden 98 % des Abwassers in der EU angemessen gesammelt und 92 % in geeigneter Weise behandelt.

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