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Umweltpreis für LBV und BIV 28. Februar 2024

„Natur auf Zeit“ – Lebensräume schützen

Die Bayerische Landesstiftung hat das Artenschutzprojekt „Natur auf Zeit“ mit dem Umweltpreis 2023 ausgezeichnet. Doch wie können Rohstoffabbau und der Erhalt des Lebensraums für Amphibien Hand in Hand gehen?

Der Laubfrosch gehört zu einer der Amphibien-Arten, die europaweit bedroht sind
Der Laubfrosch gehört zu einer der Amphibien-Arten, die europaweit bedroht sind
Inhaltsverzeichnis

Manche Amphibien-Arten sind europaweit besonders bedroht. Das hat ein Bericht der Bundesregierung zur Situation des europäischen Schutzsystems Natura 2000 gezeigt. Darum haben der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) sowie der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden e. V. (BIV) Maßnahmen ergriffen, damit sich die Bestände der bedrohten Amphibien erholen können.

Das Projekt „Natur auf Zeit“ unterstützt insbesondere Populationen der Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Knoblauchkröte, des Kammmolchs, Laubfrosches sowie der Kreuz- und Wechselkröte. Der LBV hat gemeinsam mit dem BIV Flächen in laufenden Gewinnungsbetrieben geschaffen respektive verbessert, damit die Amphibien dort leben und sich vermehren können. Dabei steht der LBV den Abbaubetrieben mit fachlichen Empfehlungen zum Schutz der bedrohten Arten zur Seite.

Es soll eine Win-Win-Situation für Naturschutz und Unternehmen geschaffen werden. Denn durch Abbau entstehen für die Amphibien Ersatzlebensräume, die sie benötigen, da ihre natürlichen Lebensräume schwinden. Es sind die sich ständig verändernden Bedingungen während der Rohstoffgewinnung, die auf den Gewinnungsflächen Ökosysteme für den Laubfrosch oder die Gelbbauchunke schaffen.

Die Schutzmaßnahmen

Der LBV und der BIV haben Laichgewässer in Steinbrüchen und Gruben angelegt und vernetzt. Beim Rohstoffabbau müssen die Gewinnungsbetriebe dann die Laich- und Entwicklungszeiten der Amphibien berücksichtigen. Sollte beim Abbau ein Biotop betroffen sein, empfehlen die Kooperationspartner, Ausweichbiotope für die Amphibien zu schaffen. Ist eine Umsiedlung notwendig, müssen hygienische und rechtliche Aspekte erfüllt werden.

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Das Laichgewässer ist speziell für die Wechselkröte angelegt
Das Laichgewässer ist speziell für die Wechselkröte angelegt

Im Rahmen des Naturschutzprojektes haben die Beteiligten zudem die Ufer abgeflacht und Kleinstrukturen wie Totholz, große Steine oder Sand- und Geröllhaufen eingebracht. Des Weiteren ist eine beständige Wasserversorgung notwendig. Doch insbesondere das Thema Wasserhaushalt stellt eine Herausforderung dar. „Viele Kleingewässer trocknen aus, bevor die Fortpflanzungsperiode abgeschlossen ist. Umso wichtiger ist es, bei der Standortwahl von Laichgewässern im Betriebsgelände die kleintopografischen Verhältnisse, die Dichtigkeit des Untergrundes etc. zu berücksichtigen“, erklärt Dr. Andreas von Lindeiner, Projektverantwortlicher beim LBV. „Angesichts der relativ überschaubaren Habitatansprüche, des vergleichsweise geringen Platzbedarfs und der nicht sehr aufwändigen Gestaltungsmaßnahmen sind alle anderen Herausforderungen gut beherrschbar.“

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Preisgekrönt

Das Projekt „Natur auf Zeit“ nahm seinen Anfang im Jahr 2017. Es wird vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) unterstützt und vom Bayerischen Naturschutzfonds finanziell gefördert. Nun – Jahre später – hat die Bayerische Landesstiftung die Zusammenarbeit mit dem Umweltpreis 2023 ausgezeichnet. In der Münchener Staatskanzlei übergab Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker – in Vertretung des Ministerpräsidenten – die Auszeichnung an Dr. Andreas von Lindeiner und an Dr. Stephanie Gillhuber, verantwortlich für die Projektsteuerung BIV.

Ein Herz für Amphibien

In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen die beiden Partner des Naturschutzprojekts, dass der Erfolg vor allem auf die Unternehmen zurückzuführen ist, die eine bewusste Rohstoffgewinnung betreiben und freiwillig Naturschutz betreiben. „Mit viel Herzblut und Freude kümmern sich unsere Betriebe um das Wohl der kleinen Pioniere an den Rohbodenstandorten. Der LBV und der BIV haben dieses Potenzial schon lange erkannt und das Projekt trotz Vorbehalten fortgesetzt und ausgebaut. Wir freuen uns, dass das Miteinander von Naturschutz und Industrie durch den Umweltpreis gewürdigt wird. Eine schöne Anerkennung für ein authentisches Projekt,“ so Dr. Stephanie Gillhuber.

Naturschutz und Industrie müssen somit keine Gegensätze sein. Dr. Andreas von Lindeiner gibt als Grund für die gute Zusammenarbeit das gegenseitige Vertrauen an, dass sich in den vergangenen Jahren entwickelt habe. „Wir haben regelmäßige Treffen und nehmen jeweils an Versammlungen und Veranstaltungen der anderen Verbände teil. Das Verständnis für die jeweiligen Belange ist stark gewachsen.“

v.l. Albert Füracker (Bay. Finanz- und Heimatminister), Georg Fetzer (BIV-Präsident), Dr. Stephanie Gillhuber (Projektsteuerung BIV), Dr. Andreas von Lindeiner (Landesfachbeauftragter Naturschutz LBV), Ingrid Heckner, (Vorsitzende Bay. Landesstiftung)
v.l. Albert Füracker (Bay. Finanz- und Heimatminister), Georg Fetzer (BIV-Präsident), Dr. Stephanie Gillhuber (Projektsteuerung BIV), Dr. Andreas von Lindeiner (Landesfachbeauftragter Naturschutz LBV), Ingrid Heckner, (Vorsitzende Bay. Landesstiftung)

Ausblick

Mit Blick in die Zukunft schaut Dr. Andreas von Lindeiner vor allem auf den § 54 Abs. 10a BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Hier geht es um die Ermächtigung des Bundesumweltministeriums, um nähere Anforderungen für die Umsetzung von zeitlich begrenzten Naturschutzprojekten auf Flächen mit einer zugelassenen Gewinnung mineralischer Rohstoffe rechtlich zu regeln. Dr. Andreas von Lindeiner wünscht hier eine konsequente Umsetzung. „Unsere Vorstellung ist, dass wir die Betriebe auf Honorarbasis umfassend in Biodiversitäts-Belangen beraten und diese dann ein entsprechendes gesetzlich vorgegebenes Privileg erhalten. Diese Regelung würde dann die vertragliche Lösung des derzeitigen Projektes ersetzen.“

Rechtliche Basis

Das aktuelle Projekt „Natur auf Zeit“ basiert bereits auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag. Geschlossen wurde der Vertrag zwischen dem LBV, dem Abbaubetrieb und den Höheren und Unteren Naturschutzbehörde. Er dient sowohl für den Artenschutz als auch die Unternehmen als Rechtssicherheit. Die Betriebe verpflichten sich dazu, Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion zu ergreifen. Somit dürfen unter anderem nicht einfach Lebensräume zerstört werden. Gleichzeitig sichert die zuständige Naturschutz-Behörde – laut der Webseite des LBV – zu, dass Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn eine Zerstörung im Abbauprozess unvermeidlich ist und keine Ausweichmöglichkeiten gefunden werden.

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