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Förderung 25. Januar 2021

Abwrackprämie und mehr für moderne Lkw

Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Konjunkturprogramm aufgelegt. Die Maßnahmen für Nutzfahrzeuge wurden nun konkretisiert.

Der Kauf von modernen Euro-6-Lkw wird bezuschusst
Der Kauf von modernen Euro-6-Lkw wird bezuschusst
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Das Konjunkturpaket 3 umfasst 57 Punkte zur Krisenbewältigung und zum Anschub der Konjunktur und ist 130 Mrd. Euro schwer. Unter dem Stichwort Mobilität findet sich auch ein Flottenerneuerungsprogramm für schwere Lkw über 7,5 t.

Die konkrete Ausgestaltung hat das Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung Mitte Januar vorgelegt.

Euro-6-Zuschuss

Wer künftig einen alten Lkw der Abgasstufen Euro III, IV oder V verschrottet und sich für einen Euro-VI-Nachfolger oder für ein Fahrzeug mit Elektro- und Wasserstoffantrieben entscheidet, erhält einen Zuschuss von 15.000 Euro. Ursprünglich war geplant, dass es für den Austausch von Lkw der Euro-Normen III und IV jeweils nur 10.000 Euro geben soll.

Ein Euro VI-Motor emittiert rund 6 Mal weniger Stickstoffoxide als ein Motor der Stufe IV. Neben dieser hohen Reduktion vor allem von Stickoxiden und Partikelemissionen steigt mit dem Umstieg auf Euro-6 auch die Verkehrssicherheit, da neuere Fahrzeuge über verbesserte Sicherheitssysteme wie etwa den seit 2013 gesetzlich vorgesehenen Notbremsassistenten verfügen. Die Förderung wird an die verbindliche Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten geknüpft.

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Die Finanzierungsart spielt hierbei keine Rolle. Sowohl ein Kauf, als auch ein Leasing des Lkw berechtigen, am Flottenerneuerungsprogramm teilzunehmen. Der neue Lkw muss mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben beziehungsweise muss der Leasing-Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben.

Investitionen in Technologie

Außerdem gibt es Zuschüsse für alle Systeme, die den CO2-Fußabdruck des Transports deutlich verringern, also auch für den Kauf von Sattel-Aufliegern bzw. Anhängern mit „intelligenter Technologie“. Diese definiert der Gesetzgeber bislang als „Technologien deren Einsatz erhebliche Effizienzreserven im Betrieb bietet und damit den Energieverbrauch mindert.“

Dazu zählen etwa Technologien zur Reifendruckmessungen oder digitale Achssteuerungen für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile. Das Förderprogramm gewährt hierfür einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro, höchstens jedoch 60 % der Anschaffungskosten.

Die Antragstellung

Der Erwerb des Trailers ist zwei Monate nach Anschaffung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. „Erwerb“ bedeutet laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG), dass der Antragssteller Eigentümer oder Leasingnehmer des Fahrzeugs sein muss. Wichtig dabei ist, dass das Fahrzeug mindestens 24 Monate bei dem Antragsteller im Eigentum verbleiben beziehungsweise über 24 Monate geleast werden muss.

Das Antragsverfahren soll antragstellerfreundlich sein und sich auf eine überschaubare Anzahl an erforderlichen Nachweisen beschränken.  Anträge sind an das BAG ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite zu richten.  Die Einreichung der Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) seit 26. Januar 2021 um 9:00 Uhr möglich. Die Antragsfrist endet spätestens am 15. April 2021. Das elektronische Antragssystem wird geschlossen, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. 

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