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Archiv 27. Januar 2017

Liefergemeinschaften - Gemeinsam sind wir stark

Unter dem Motto „Liefergemeinschaften - Gemeinsam sind wir stark“ hat der Deutsche Asphaltverband e.V. (DAV) in Zusammenarbeit mit dem Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) im November 2016 die zweite gemeinsame Informations-veranstaltung in Ostfildern veranstaltet.

Verbandsvertreter und Referenten bei der gemeinsa-men Veranstaltung von DAV und ISTE.
Verbandsvertreter und Referenten bei der gemeinsa-men Veranstaltung von DAV und ISTE.

Im Zuge der Sektoruntersuchung sind ca. 2.100 Liefergemeinschaften in der Asphaltindustrie vom Kartellamt untersucht wurden. Das Bundeskartellamt sah Liefergemeinschaften immer dann kritisch, bei denen Preis und Quote festgesetzt werden. Als Folge davon kam es innerhalb der Asphaltbranche zu großen Verunsicherungen über die Zulässigkeit von Liefergemeinschaften. Ziel der Veranstaltung war, ein Gefahrenbewusstsein bei den Tagungsteilnehmern zu schaffen und die erforderlichen Argumente aus der fachlich-technischen Sicht aufzuzeigen, die für Liefergemeinschaften sprechen und zu verdeutlichen, unter welchen Rahmenbedingungen Liefergemeinschaften gebildet werden können.

Die rege Diskussion zeigte, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensive Gedanken machen, um auch zukünftig als mittelständische Asphalt-Industrie lieferfähig zu bleiben.

Marco Bokies, DAV-Geschäftsführer und Heinz Sprenger, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des ISTE führten in das Thema aus Sicht der Interessen der mittelständischen Verbandsmitglieder ein. Ihrer Auffassung nach, ist es nun Aufgabe der Verbände, die vom Bundeskartellamt postulierten Forderungen und juristischen Vorgaben kritisch zu durchleuchten. Denn bleibt es bei den restriktiven Vorgaben durch das Bundeskartellamt, wird es den mittelständischen Unternehmen fast unmöglich gemacht, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, bei denen aufgrund der Baustellengröße nur ein Angebot in der Form einer Bieter- und Liefergemeinschaft möglich wäre.

André Täube, DAV-Geschäftsführer, stellte die identischen technische Anforderungen an die Lieferung von Asphaltmischgut aus mehreren Asphaltmischwerken unter dem Gesichtspunkt der Eignungsnachweise nach ZTV Asphalt-StB und den Vorschlag des DAV zur Konkretisierung eines „identischen Eignungsnachweises“ dar. Dr. Leyla Chakar, Referentin des ISTE beleuchtete die von ZTV Asphalt-StB abweichenden Regelungen in Baden-Württemberg (ETV-StB-BW-Teil 3) unter Berücksichtigung der regional verfügbaren Gesteinskörnungen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für Liefergemeinschaften zur Lieferung von Asphaltmischgut im Straßenbau wurden von Herrn Rechtsanwalt Dr. Torsten Schwarze, Partner bei Morgan, Lewis amp; Bockius LLP, Frankfurt referiert.

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