EU verschärft Vorschriften für das Straßeninfrastrukturmanagement
Der Rat der EU hat eine überarbeitete Vorschrift verabschiedet, mit der für mehr Sicherheit bei der Straßenverkehrsinfrastruktur gesorgt wird, indem diese besser konzipiert und instandgehalten wird.
Die Reform ist Teil der Bemühungen der EU um die Verwirklichung ihrer strategischen Ziele, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 im Vergleich zu 2010 zu halbieren und bis 2050 auf nahe Null zu bringen. Mit einem systematischeren Ansatz sollen Straßen, Tunnel und Brücken besser konzipiert und instandgehalten werden. Statistiken lassen darauf schließen, dass auf diese Weise die Straßenverkehrsinfrastruktur EU-weit deutlich sicherer gemacht werden kann.
Anwendungsbereich
Mit der überarbeiteten Richtlinie wird der Anwendungsbereich der aktuellen Vorschriften auf Autobahnen und andere Hauptverkehrsstraßen, die nicht zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) gehören, ausgeweitet. Die Vorschriften werden sich außerdem auf Straßen außerhalb städtischer Gebiete erstrecken, die unter Verwendung von EU-Mitteln gebaut werden.
Die Vorgehensweise
Die Mitgliedstaaten müssen mindestens alle 5 Jahre eine netzweite Straßensicherheitsüberprüfung durchführen. Die netzweite Straßensicherheitsüberprüfung ist eine Momentaufnahme des gesamten unter die Richtlinie fallenden Straßennetzes und wird zur Bewertung des Unfallrisikos herangezogen. Die Behörden werden die Erkenntnisse zur Durchführung gezielterer Straßensicherheitsüberprüfungen oder direkter Abhilfemaßnahmen nutzen. Die ersten netzweiten Straßensicherheitsüberprüfungen sollen bis spätestens 2024 stattfinden.
Die systematische Berücksichtigung von Fußgängern, Radfahrern und anderen verletzungsgefährdeten Straßenverkehrsteilnehmern in den Verfahren für das Straßensicherheitsmanagement wird obligatorisch. Fast die Hälfte der Verkehrstoten in der Union im Jahr 2017 gehörten zu dieser Gruppe von Verkehrsteilnehmern.
Verfahren und nächste Schritte
Mit der Abstimmung im Rat wurde das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Am 21. Februar 2019 haben der rumänische Vorsitz und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung erzielt.
Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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