Direkt zum Inhalt
Tarifverhandlungen 17. Januar 2024

Tarifvertrag und Gehalt im Bau: Forderungen 2024

Die Laufzeit der zurzeit gültigen Entgelt-Tarifverträge im Baugewerbe endet zum 31. März 2024. Somit stehen im Jahr 2024 neue Tarifverhandlungen an. Das sind die Forderungen der Arbeitnehmervertreter.

Im Jahr 2024 starten die neuen Tarifverhandlungen im Baugewerbe
Im Jahr 2024 starten die neuen Tarifverhandlungen im Baugewerbe

Die Industriegewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt (IG Bau) wird 500 € pro Monat mehr für die rund 930.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe fordern. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags soll 12 Monate dauern.

„Ganz bewusst fordern wir einen Festbetrag, denn es ist uns wichtig, dass vor allem die Beschäftigten der unteren Lohngruppen deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben“, sagt Carsten Burckhardt, im IG Bau Vorstand zuständig für das Bauhauptgewerbe. Nach Angaben von Carsten Burckhardt befinden sich rund zwei Drittel der Baubeschäftigten in den unteren Lohngruppen. Diese verdienen maximal bis zu 18 € pro Stunde. Zudem sind die vergangenen Monate durch Inflation und hohe Zinsen geprägt. Dadurch haben Mitarbeitende Verluste des Reallohns erlitten. Genau diese Probleme wird die IG Bau als Argumente ins Feld der nächsten Tarifverhandlungen führen.

Zudem wird sich die Arbeitnehmerseite gegenüber den Arbeitgebern für eine Vereinheitlichung und Erweiterung der Lohn- und Gehaltsgruppen aussprechen. Bislang gibt es getrennte Lohn- und Gehaltstarifverträge für den Westen und Osten Deutschlands sowie für Berlin. Die letzte Gehaltserhöhung ist zum 1. April 2023 erfolgt: 2 % für den Westen, 2,7 % für den Osten. Diese Erhöhungen resultierten noch aus dem Tarifabschluss, der Ende 2021 vereinbart wurde.

Die Termine der Tarifverhandlungen

Anzeige

Tarifliche Inflationsausgleichsprämie

Auch wenn 2024 neue Tarifverhandlungen anstehen und die Laufzeit der derzeitigen Tarifverträge Ende März ausläuft, bleibt der Tarifvertrag „Inflationsausgleichsprämie“ unberührt. Diese Vereinbarung ist noch bis zum 31. Dezember 2024 in Kraft – Start war am 1. Februar 2023.

Hier einigten sich alle Tarifparteien auf Sonderzahlungen für die im Baugewerbe Beschäftigten. Alle Mitarbeitenden erhalten jeweils insgesamt 1.000 € als Inflationsausgleich. Diese Sonderzahlungen sind auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt. Spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Jahres müssen Arbeitgeber 500 € an ihre Beschäftigten auszahlen. Azubis im Baugewerbe bekommen insgesamt 300 €, in zwei Teilbeiträgen von je 150 €. Für Teilzeitbeschäftigte müssen die Arbeitgeber die Sonderzahlungen anteilig berechnen und bezahlen.

Bei der Ausschüttung der Inflationsausgleichsprämie können die Unternehmen auch Zahlungen über die Monate in Raten vornehmen, statt einmalige Sonderzahlungen zu veranlassen. Die Prämien sind für die Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. (MSM)

Hinweis in eigener Sache: In einer früheren Version dieses Beitrags wurden versehentlich andere Zahlen publiziert.

Sie wollen keine Informationen mehr zu Tarifverhandlungen verpassen? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Steinbruch & Sandgrube-Newsletter.

Passend zu diesem Artikel