Handlungsanleitung des Seco und der Suva zu Baustellenkontrollen Baustellen können sicher weiterbetrieben werden. Auf den Baustellen werden weitreichende Schutzmassnahmen umgesetzt, um die Sicherheit aller Beteiligten sicherstellen und die Eindämmung des Virus erreichen zu können. Mit Kontrollen überprüft die Suva das Einhalten dieser Schutzbestimmungen zu Corona in den Betrieben. Diese Kontrolltätigkeit durch die Suva wird ab Montag, 9. November intensiviert. Das Seco und die Suva haben dazu die Handlungsanleitung für Covid-19 Kontrollen herausgegeben. Die Kontrollen auf den Baustellen werden ausschliesslich durch die Suva und allenfalls durch das Kantonale Arbeitsinspektorat und die Polizei durchgeführt. Explizit kein Mandat und keine Berechtigungen für COVID-19-Kontrollen haben die Paritätischen Kommissionen oder die Gewerkschaften.
Eigenverantwortung bleibt wichtig Der Bundesrat setzt weiterhin auf eigenverantwortliches Handeln und die gemeinsame Krisenbewältigung, um Betriebsschliessungen zu verhindern. Nach wie vor gelten für den Bau die vereinfachten Grundregeln. Mit den praxiserprobten Schutzkonzepten sind die Bauunternehmen inzwischen weitaus besser auf eine Eindämmung der Pandemie vorbereitet als noch im Frühling. Trotzdem ist es notwendig, dass sich ausnahmslos alle, also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG halten. So lobte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, diese Woche die Gesamtwirtschaft für die vorbildhafte Umsetzung der Corona-Schutzmassnahmen: «Die Schutzmassnahmen in Betrieben haben sich als sehr wirksam erwiesen.»
Corona-Schutzmassnahmen konsequent umsetzen Die Arbeitgeber müssen demnach weiterhin dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Massgebend bleiben die Massnahmen gemäss dem bewährten «STOP-Prinzip» (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatorische Massnahmen, Persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. Die Kontrollen auf den Baustellen dürften intensiver durch die Schweizerische Unfallversicherung Suva und die Kantone durchgeführt werden.
Maskenpflicht wird erweitert Die Maskenpflicht im Freien betrifft explizit nur öffentliche Räume, nicht aber Baustellen und andere Arbeitsplätze im Freien. Voraussetzung dafür ist wie bis anhin, dass die Abstände eingehalten werden können. Besonders zu beachten ist die Maskenpflicht in Pausenräumen, Sitzungszimmern, Mannschaftscontainern sowie den Personentransporten.
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