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Nachhaltigkeitsberichterstattung 24. Januar 2024

Was ist CSRD und wer muss berichten?

Im Rahmen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind auch Betriebe in der Steine- und Erden-Industrie aufgefordert, über ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu berichten. Dies soll mithilfe der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geschehen. Doch was ist überhaupt CSRD und welche Unternehmen müssen jährlich Bericht erstatten?

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen ihren Einfluss auf die Umwelt offenlegen
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen ihren Einfluss auf die Umwelt offenlegen
Inhaltsverzeichnis

Aus NFRD wird CSRD

Große kapitalmarkt-orientierte Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten müssen in Deutschland bereits seit 2017 nach § 289b Handelsgesetzbuch (HGB) eine nicht finanzielle Berichterstattung leisten. Im Englischen handelt es sich um die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Der Bericht beinhaltet unter anderem wesentliche Informationen zum Geschäftsmodell, Umwelt-, Arbeitnehmer- sowie Sozialbelange, Korruption und die Achtung der Menschenrechte (§ 289c HGB). Bislang wurde aber nur das Vorhandensein der NFRD geprüft, eine tiefergehende Auswertung erfolgte nicht. Dementsprechend gab es Kritik, dass es an Relevanz, Vergleichbarkeit und Qualität mangele.

Im November 2022 verabschiedete die Europäische Union (EU) die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die NFRD wurde somit als Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterentwickelt. Ziel der CSRD ist es, öffentlich zugängliche und vergleichbare Informationen über die Risiken und Chancen von Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten zu schaffen. Die neugefasste Richtlinie (EU) 2022/2464 ist seit Anfang 2023 in Kraft und muss bis Mitte 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Relevant für Kreditvergabe

Mit der Neufassung sollen Informationen zur Nachhaltigkeit den gleichen Stellenwert wie die Finanzinformationen eines Unternehmens erhalten. Insbesondere Finanzmarktakteure sollen den CSRD-Bericht als Grundlage nutzen, um die Nachhaltigkeit ihres Portfolios messen und nachhaltigere Anlageentscheidungen treffen zu können. Es soll also eine Lenkung von Finanzströmen hin zu nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten erfolgen.

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Wer muss ab wann berichten?

Mit der Einführung der CSRD wird schrittweise auch der Anwendungsbereich vergrößert. Das heißt, dass in den kommenden Jahren immer mehr Unternehmen verpflichtet werden, ihren Einfluss in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung unter Nachhaltigkeitsaspekten offenzulegen. Darüber hinaus müssen sie berichten, wie sie mit sozialen und ökologischen Risiken umgehen. Die neuen Anforderungen gelten ab dem Geschäftsjahr 2024, also für Berichte ab dem Jahr 2025.

Bis 2028 werden immer mehr Unternehmen verpflichtet, einen CSRD-Bericht zu erstellen
Bis 2028 werden immer mehr Unternehmen verpflichtet, einen CSRD-Bericht zu erstellen

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Der Zeitplan:

  • Geschäftsjahr 2024: Große kapitalmarkt-orientierte Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 500 Mitarbeitenden, die bislang schon NFRD-berichtspflichtig waren
  • Geschäftsjahr 2025: Alle weiteren großen Unternehmen unabhängig von der Kapitalmarktorientierung
  • Geschäftsjahr 2026: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen – nur Kleinstunternehmen sind ausgenommen
  • Geschäftsjahr 2028: Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. € in der EU, wenn sie mindestens ein EU-Tochterunternehmen oder eine EU-Niederlassungen haben

Die EU-Bilanzrichtlinie legt mit Schwellenwerten zur Bilanzsumme, den Umsatzerlösen und der Beschäftigtenanzahl fest, ab wann ein Unternehmen als groß gilt. Dabei hat die Europäische Kommission laut Umweltbundesamt kürzlich die finanziellen Schwellenwerte aufgrund der Inflation angehoben. Demnach ist ein Unternehmen groß, wenn es am Bilanzstichtag mindestens 2 von den 3 folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Bilanzsumme: mindestens 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: mindestens 50 Mio. €
  • Ø Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres: mindestens 250

Die von der CSRD-Pflicht ausgenommenen Kleinstunternehmen sind durch folgende Aspekte definiert:

  • Bilanzsumme: maximal 450.000 €
  • Nettoumsatzerlöse: maximal 700.000 €
  • Ø Zahl der Beschäftigten während des Geschäftsjahres: maximal 10

Zwischen den Definitionsgrößen der Kleinst- und Großunternehmen bewegen sich also die KMU, die ab 2026 zur Offenlegung gebeten werden. Für nicht börsennotierte KMU plant die Europäische Kommission freiwillige Standards zur Berichterstattung bereitzustellen.

Was gehört in die CSRD?

Die verbindlichen, inhaltlichen EU-Standards, die in den CSRD-Bericht gehören, teilen sich in 3 Sets auf. Das 1. Set gilt für die großen Unternehmen und ist am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet worden und ab 2024 in Kraft getreten. Hier definieren die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS), worüber Unternehmen berichten müssen. Insgesamt gibt es 12 Berichtsstandards, davon sind 2 bereichsübergreifend und 10 geben Auskunft zu ausgewählten Nachhaltigkeitsthemen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance.

Folgende Themen werden von der CSRD-Berichtspflicht abgedeckt:

Die CSRD-Berichtsstandards teilen sich in insgesamt 12 Themen auf.
Die CSRD-Berichtsstandards teilen sich in insgesamt 12 Themen auf.

Das ESRS-Dokument mit den europäischen Standards erhalten Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission. Dort finden Sie unten ein PDF mit 282 Seiten in deutscher Sprache.

Das 2. Set wird voraussichtlich vereinfachte Berichtsstandards für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen enthalten und unter Umständen das 1. Set erweitern. Das Set soll bis zum 30. Juni 2024 veröffentlicht werden.

Für branchenbezogene Berichtsstandards und Berichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern wird das 3. Set dienen. Hier ist eine Veröffentlichung bis zum 30. Juni 2026 vorgesehen.

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