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Straßenplanung 13. Juli 2023

Die Vorzugsvariante für die A 4 steht

Die Vorzugsvariante für den 8streifigen Ausbau der A 4 im Kölner Süden wurde gefunden.

So soll die Linienführung verändert werden
So soll die Linienführung verändert werden
Inhaltsverzeichnis

Demnach wird die Trasse der A 4 in Höhe der Rodenkirchener Brücke um etwa eine Fahrbahnbreite nach Norden verschoben, der restliche Ausbau erfolgt grundsätzlich symmetrisch. Der Projektabschnitt beginnt östlich des Autobahnkreuzes Köln-Süd, überquert mit der Rodenkirchener Rheinbrücke den Rhein und endet im weiteren Verlauf vor dem Autobahnkreuz Köln-Gremberg.

Die 6 Fahrspuren der A 4 im Kölner Süden sind für das gegenwärtige Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend. Staus in der Region sind die regelmäßige Folge. Deshalb wurde der Ausbau der A 4 im Kölner Süden daher im Bundesverkehrswegeplan 2030 der Bundesregierung in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Zudem hat die Rodenkirchener Brücke in 15 bis 20 Jahren ihre Lebensdauer erreicht und muss ersetzt werden.

Eine von 7 Varianten

Die Auswahl der Vorzugsvariante ist in einem fachlichen Abwägungsprozess erfolgt, in dem 7 Varianten vertieft untersucht worden sind. Im Vergleich zu den anderen Varianten weist die gewählte „Variante 2.1c“ in zentralen Punkten entscheidende Vorteile auf: sie ist mit den geringsten Gesamtkosten verbunden, sie erfordert mit etwa 7 Jahren eine vergleichsweise geringe Bauzeit, die Verkehrsführung kann während der Bauphase einfacher sichergestellt werden als bei vielen anderen Varianten und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie zeigen zudem, dass die Vorzugsvariante auch aus umweltfachlicher Sicht die verträglichste Variante ist.

Das weitere Vorgehen

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Als nächster Schritt im Planungsprozess folgt die Entwurfsplanung. Hier wird die Vorzugsvariante im Detail ausgearbeitet und im Anschluss der Vorentwurf erstellt. Gegenüber der Vorplanung sind in dieser Phase in einem begrenzten Korridor Verschiebungen möglich. Der Vorentwurf ist die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung und die Planfeststellung. Nach deren Abschluss kann mit der Ausführungsplanung und im Anschluss mit der baulichen Umsetzung begonnen werden. Wann das sein wird, ist derzeit noch unklar.

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