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Archiv 9. September 2015

Erhaltung von Landesstraßen versus Landesrechnungshof

„Rheinland-Pfalz verfügt unter den Flächenländern über das bundesweit dichteste Netz an klassifizierten Straßen. Die Landesstraßen sind insgesamt in einem verkehrssicheren und leistungsfähigen Zustand.“ Mit dieser Feststellung reagierte Staatssekretär Günter Kern auf die Beratende Äußerung, die der Landesrechnungshof zur Erhaltung des Landesstraßennetzes vorgelegt hat.

In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, die Investitionsmittel fr den Landesstraenbau weiter zu steigern. Dann kann entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofs auch der Anteil der nachhaltigen und substanzverbessernden Baumanahmen gesteigert w
In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, die Investitionsmittel fr den Landesstraenbau weiter zu steigern. Dann kann entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofs auch der Anteil der nachhaltigen und substanzverbessernden Baumanahmen gesteigert w

Das Land hat 2010 mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen die Schuldenregel in die Verfassung aufgenommen, nach der der Landeshaushalt so konsolidiert werden soll, dass er ab 2020 ohne neue Netto-Kreditaufnahmen auskommt. „Von den dazu erforderlichen Maßnahmen konnte auch der Straßenbau nicht ausgenommen werden“, sagte Kern. Deshalb seien ab 2011 die Investitionen in den Straßenbau zunächst zurückgenommen worden. In dem Maße, wie durch Einsparungen im Landeshaushalt insgesamt und beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) im Besonderen finanzieller Spielraum entstehe, könne dieser auch genutzt werden, die Bauinvestitionen wieder zu steigern. Dies sei bereits 2013 und im Haushaltsplan 2014/2015 der Fall. Auch 2016 sollen die Baumittel steigen. „Die Landesregierung wird dem Landtag vorschlagen, im kommenden Jahr 87 Millionen Euro in den Landesstraßenbau zu investieren“, so Kern. Zudem sei bereits vorgesehen, dass es zusätzliche Gelder für Ingenieurleistungen des LBM geben werde.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Infrastrukturministerium, zusammen mit dem LBM Finanz- und Qualitätsszenarien für das Landesstraßennetz zu entwickeln, die dem Landtag als Grundlage künftiger Budgetentscheidungen dienen könnten. „Ein entsprechendes Gutachten zum finanziellen Erhaltungsbedarf für das Landesstraßennetz in mittlerer Sicht sei bereits im Jahr 2003 erarbeitet und dem Landtag zur Verfügung gestellt worden“, betonte der Staatssekretär.

In diesem Gutachten wurde in einem so genannten Qualitätsszenario (QS1), auf das jetzt auch die Stellungnahme des Rechnungshofs Bezug nimmt, die Zustandsentwicklung für die Landesstraßen unter Annahme eines bestimmten Mitteleinsatzes abgeschätzt. Nach dieser Prognose und bei dem vom Gutachter unterstellten Mix an so genannten grundhaften und oberflächigen Maßnahmen hätte sich in den folgenden Jahren zunächst eine sehr deutliche Verschlechterung der Fahrbahnoberflächen ergeben; bis zu 50 Prozent der Fahrbahnoberflächen wären danach vorübergehend in den „roten Bereich“ abgerutscht.

Die Fahrbahnoberflächen sind aber entscheidend für die Verkehrssicherheit. Deshalb hat der LBM im Rahmen der verfügbaren Mittel eine andere Strategie verfolgt, die den Schwerpunkt auf die Erhaltung der Fahrbahnoberflächen legt. So konnte der Anteil der schlechten Straßenabschnitte im Betrachtungszeitraum 2002 – 2012 annähernd konstant gehalten und in den letzten Jahren sogar der Anteil der „guten“ Straßenabschnitte (Notenbereich lt; 3,5) leicht verbessert werden.

„In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, die Investitionsmittel für den Landesstraßenbau weiter zu steigern. Dann kann entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofs auch der Anteil der nachhaltigen und substanzverbessernden Baumaßnahmen gesteigert werden“, unterstrich Kern. Wie der Rechnungshof zutreffend feststelle, hänge schließlich die zu verfolgende Strategie entscheidend von den verfügbaren Mitteln ab.

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Soweit der Rechnungshof Verbesserungen bei der Evaluation der Erhaltungs­maßnahmen anrege, sei anzumerken, dass die Landesregierung gegenüber dem Landtag im zuständigen Innenaus­schuss jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Landesstraßenbau­programme berichtet. Dabei sei den Anregungen des Rechnungshofs in früheren Jahren folgend, die Berichterstattung bereits weiter ausdifferenziert worden. So würden schon jetzt die Kosten der fertiggestellten Baumaßnahmen den Planansätzen gegenübergestellt.

Auch wird die Entwicklung des Straßeninfrastrukturvermögens in den jährlich veröffentlichten Bilanzen des LBM abgebildet. Über die Ergebnisse der Straßenzustandserfassungen, zuletzt aus 2012, wurde dem Landtag berichtet; die Daten sind auch öffentlich zugänglich im Internetauftritt des Ministeriums dargestellt.

„Die Landesregierung werde aber gerne die weiteren Anregungen des Rechnungshofs berücksichtigen, um die Berichterstattung noch zu verbessern, damit der Landtag als Haushaltsgesetzgeber auf einer guten fachlichen Grundlage über die Erhaltungskonzeption für das Landesstraßennetze und die hierfür erforderliche Ausstattung des LBM mit Personal und Geldmitteln entscheiden kann“ sagte Kern. Der Rechnungshof hat seine Prüfungen zur Erhaltung des Landesstraßennetzes über mehrere Jahre durchgeführt. Das Ergebnis wurde der Landesregierung heute zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung werde sich mit der Stellungnahme eingehend auseinandersetzen und in der nächsten Sitzung des Innenausschusses zum Thema machen, kündigte Kern an.

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