Diese beziehen sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen sowie auf künftige Verträge und gelten für den Bundeshochbau, den Bundesfernstraßenbau sowie den Bundeswasserstraßenbau. Bauunternehmen können gegen Nachweis ihre Mehrkosten für zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer, Hygienemittel und Schutzanzüge sowie für zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport usw. geltend machen.
Eine entsprechende Anwendung durch die Deutsche Bahn bei Projekten für die Bundesschienenwege wird erwartet.
Bauverbände begrüßen die Üernahme
„Wir sind den verantwortlichen Ministerien auf Bundesebene für diese pragmatische und unbürokratische Lösung der Mehrkostenthematik sehr dankbar. Die faire Kostenteilung ist ein gutes Signal für ein partnerschaftliches Miteinander der öffentlichen Auftraggeber und der Bauunternehmen“, kommentiert Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, das Vorgehen.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes ergänzte: „Insbesondere die Anerkennung von Mehrkosten in Bestandsverträgen ist ein wichtiges Signal an den Baumittelstand. Damit erhalten die Betriebe, deren Leistungsbereitschaft gerade während des Lockdowns unverändert hoch war, zielgerichtet und praxistauglich Unterstützung."
Die Verbände der Bauwirtschaft sehen in dieser Kostenregelung einen notwendigen Ausgleich dafür, dass die meisten Baustellen während der Coronapandemie unter Erfüllung der strengen behördlichen Hygienevorgaben weiterbetrieben wurden.
„Durch die Fortführung der Baumaßnahmen in der Krise wurde systemrelevante Infrastruktur von der Bauwirtschaft aufrechterhalten. Gleichzeitig konnte die Baukonjunktur gestützt sowie Kurzarbeitergeld und Steuerausfälle vermieden werden“ stellt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen fest.