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Regelwerk 19. Mai 2020

Nahezu vollständige Wiederverwendung in Asphaltfundationsschichten

Die FGSV hat das „Merkblatt für Asphaltfundationsschichten in Heißbauweise" (M AFS-H) mit einer Ausgabe 2020 herausgegeben, das eine nahezu vollständige Wiederverwendung von Asphaltgranulat ermöglicht.

Inhaltsverzeichnis

Es basiert auf dem zwischenzeitlich zurückgezogenen „Merkblatt für Fundationsschichten im Heißeinbau" (M AFS-H) von 1997.

Das neue Merkblatt behandelt die Zusammensetzung und die Herstellung von Asphaltmischgut für Asphaltfundationsschichten in Heißbauweise sowie deren Einbau.

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Die Verwendung von Ausbauasphalt bei der Herstellung von Asphaltmischgut für Asphaltfundationsschichten in Heißbauweise ermöglicht eine nahezu vollständige Wiederverwendung des Asphaltgranulats. Müssen Straßenbaustoffe ausgebaut werden, sind sie im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) möglichst vollständig wiederzuverwenden. Für Asphaltgranulat ist vorrangig eine hochwertige Verwendung innerhalb der in den Technischen Regelwerken beschriebenen Asphaltmischgutarten anzustreben. Ist beispielsweise aufgrund großer anfallender Mengen eine vollständige Verwendung in diesen Schichten nicht möglich, bietet sich der Einsatz von Asphaltgranulat in Asphaltfundationsschichten an.

Inhalt des Merkblattes

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Das Merkblatt geht im Rahmen der Bautechnik auf Baugrundsätze, die verschiedenen Baustoffe und die Baustoffgemische sowie auf die Ausführungen ein. Weiterhin werden Erläuterungen zu Erstprüfungen und Eignungsnachweisen gegeben. Eigene Kapitel widmen sich den unterschiedlichen Prüfungen und den Prüfverfahren. Schließlich werden Hinweise zur Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung gegeben. Der Bezugspreis des unter der FGSV-Nummer 759 geführten Merkblatts beträgt 16,00 Euro (FGSV-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 %).

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