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Archiv 10. Oktober 2016

Neues aus der Welt des Baurechts

Es gibt Neues zum Thema Baurecht zu berichten: Zum einen hat sich die Reform des neuen Baurechts auf den Weg gemacht. Zum anderen droht Planungsbüros nun die Gewerblichkeit.

Im Jahr 2017 gewinnt der Grundsatz „Man lernt nie aus“ erneut an Bedeutung. Dann gilt es nämlich insbesondere für Architekten und Ingenieure, sich im Bauwesen zahlreiche neue Regelungen zum Bauvertragsrecht und dem Verbraucherbaurecht innerhalb kürzester Zeit anzueignen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts bereits beschlossen, der voraussichtlich im nächsten Jahr zum Gesetz werden wird. Zwar wird derzeit noch der konkrete Wortlaut des Entwurfes in Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinigungen geklärt, es kann jedoch nicht schaden, sich bereits jetzt mit der Materie zu befassen. Schulungen zum Thema bietet unter anderem die Bayerische Ingenieurekammer an. Den aktuellen Entwurf und die damit für Ihre tägliche Arbeit verbundenen Konsequenzen erklärt Ihnen auch gerne Ihr Rechtsanwalt.

Planungsbüros droht Gewerblichkeit

Vorsicht ist geboten bei der Übertragung von Aufgaben an Mitarbeiter in freiberuflichen Planungsbüros: Freiberufler müssen aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich leitend tätig sein. Das Finanzgericht Sachsen hat hierzu einen Fall entschieden, in welchem angestellte Prüfingenieure in der überwiegenden Zahl der Fälle eigenständige Entscheidungen trafen. Die Folge war, dass die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft als gewerblich eingestuft wurde und daher Gewerbesteuer anfiel. Was ist daher zu beachten? Einzelbüros sowie Gesellschaften von Architekten und Ingenieuren sollten sicherstellen, dass der freiberufliche Büroinhaber stets einen maßgeblichen Einfluss ausübt und der Arbeitsleistung der Mitarbeiter den „Stempel der Freiberuflichkeit“ aufdrückt, wie es das Finanzgericht Sachsen verlangt. Wie das im Einzelfall geht, sollten Sie vorsorglich mit Ihrem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater abklären. Stichprobenkontrollen reichen jedenfalls nicht aus… (Markus Zenetti, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei FASP Finck Sigl amp; Partner mbB)

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