Tipps zur Lagerung von Arbeitskleidung
Wir sprachen mit Jan Kuntze, Geschäftsführer des DBL-Vertragswerks Kuntze & Burgheim Textilpflege GmbH, wie man Arbeitskleidung richtig lagert.
Wie sollte ich meine persönliche Schutzausrüstung (PSA) richtig lagern?
Jan Kuntze: Schutzkleidung, die für längere Zeit nicht in Gebrauch ist, sollte immer in sauberem Zustand sowie an einem trockenen und auch dunklen Ort eingelagert werden. Warnschutzkleidung sollte zudem so eingelagert werden, dass sie nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt wird. Die UV-Strahlung des Sonnenlichtes führt nämlich zum Ausbleichen der hochsichtbaren fluoreszierenden Warnschutzfarben.
Kann ich verschmutzte Kleidung am nächsten Tag nochmal tragen?
Jan Kuntze: Stark verschmutzte PSA sollte vor erneutem Gebrauch fachgerecht aufbereitet werden, um eine Gefährdung der Träger zu vermeiden. Beispiel Flammschutz. Falls diese Schutzkleidung mit Ölen und Fetten, also leicht entflammbaren Substanzen getränkt ist, verliert sie ihre per Norm definierte Schutzwirkung. Es besteht erhöhte Brennbarkeit.
Was ist bei der Wartung der PSA zu beachten?
Jan Kuntze: Laut BGR 189 „Benutzung von Schutzkleidung“ haben die Versicherten die Schutzkleidung vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Augenfällige größere Risse und Löcher in der Kleidung können so vielleicht noch entdeckt werden. Aber ob etwa das Gewebe des Warnschutzes noch seine normgerechte Wirkung hat oder ob die Kleidung mit Chemikalienschutz noch ausreichend imprägniert ist, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten, kann vom Träger nicht überprüft werden.
Wer ist bei der Wartung in der Pflicht – Unternehmer oder Träger?
Jan Kuntze: Der Unternehmer ist hier klar in der Pflicht. Laut BGR 189 haben der Unternehmer oder sein Beauftragter die Schutzkleidung entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Gebrauchstauglichkeit prüfen zu lassen.
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