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Arbeitshandschuh mit Geld

Bezahlung

Seit 1. Februar gilt ein neuer Mindestlohn am Bau

Mit dem Beginn des Monats Februar gelten am Bau neue Mindestlöhne, die durch eine Schlichtung kurz vor Weihnachten vereinbart wurden.

Dies wurde möglich, nachdem Arbeitgeber und Arbeitnehmer dem Schiedsspruch zu den Bau-Mindestlöhnen zustimmten. Am 17. Januar erreichte die Zustimmung in den Gremien in den Landesverbänden des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes die erforderliche Mehrheit. Die IG BAU erklärte bereits am 7. Januar die Annahme.

Der Mindestlohn 1 und 2 bleibt in den ersten drei Monaten des Jahres auf dem bisherigen Niveau. Der Lohn der Lohngruppe 1 steigt erst zum 1.April 2020 um 2,9 % auf 12,55 Euro. Für die Lohngruppe 2, dessen Mindestlohn-Charakter mangels Zoll-Kontrolldrucks der große Streitpunkt in den Mindestlohnverhandlungen und der Schlichtung blieb, gibt es auch erst zum gleichen Zeitpunkt lediglich einen ungefähren Inflationsausgleich von 1,3 % (West: 15,40 Euro, Berlin: 15,25 Euro). Diese Struktur wird mit dem Schiedsspruch nur bis zum 31. Dezember 2020 fortgeschrieben. Möglicherweise wird sich die Diskussion um die „richtige“ Bau-Mindestlohnstruktur somit bereits in der 2. Jahreshälfte fortsetzen.

Ende Oktober 2019 hatten IG BAU und Arbeitgeber die Gespräche über Branchenmindestlöhne auf dem Bau nach drei Verhandlungsrunden ergebnislos abgebrochen. Die IG BAU erklärte das Scheitern der Verhandlungen und rief die Schlichtung an. Am 18. Dezember begann die Schlichtung. Der neue für 3 Jahre benannte Schlichter, Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsidenten des Bundessozialgerichts, konnte nach 14 Stunden Verhaltung die Tarifparteien zu einer Einigung überzeugen.

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