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Verkehrspolitik 24. November 2021

Was die Koalition aus SPD, Grüne und FDP vor hat

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht erwartungsgemäß eine Bedarfsplanüberprüfung bei den Bundesverkehrswegen aber auch einen wachsenden Etat und überjährige Finanzierung vor.

Für den Neubau von Straßen wird es enger
Für den Neubau von Straßen wird es enger
Inhaltsverzeichnis

Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen „ – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit ist bereits das 7. Kapitel der Mobilität gewidmet. Klar abzusehen war, dass das Ziel aller Bemühungen eine nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität ist. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, soll die Dekarbonisierung des Mobilitätsbereiches deutlich beschleunigt werden.

Erstaunlich ist, dass das Thema Infrastruktur an erster Stelle im Kapitel zur Mobilität steht und Bahnverkehr, ÖPNV, Güter- und Autoverkehr, Verkehrsordnung, Rad-, Schiff- und Luftverkehr folgen. Und überhaupt, zeugt der Koalitionsvertrag von vielen realistischen Ansätzen.

Das Ministerium für Verkehr und Digitales wird von der FDP gestellt.

Investitionen

Die 2020er Jahre will die Koalition zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur, machen. Die politischen Anstrengungen zielen darauf ab, die Investitionen zu erhöhen und zwar öffentlich und privat. „Die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur müssen weiter erhöht und langfristig abgesichert werden.“

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Dabei soll erwartungsgemäß erheblich mehr in die Schiene als in die Straße investiert werden. Bei den Bundesfernstraßen wird ein stärkerer Fokus auf Erhalt und Sanierung gelegt, mit besonderem Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerke. „Dazu werden wir den Anteil der Erhaltungsmittel bis 2025 bei wachsendem Etat schrittweise erhöhen.“

Auch wenn es bei Kernaufgaben des Staates grundsätzlich bei einer staatlichen Umsetzung und Finanzierung bleiben soll, ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen können im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) umgesetzt werden. Die Methodik für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird unter Berücksichtigung bestehender Empfehlungen des Bundesrechnungshofes weiterentwickelt und an den Stand der Wissenschaft angepasst.

Straßenbau

Ziel ist, auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 auf den Weg zu bringen.

Bis dahin soll sich im Zuge eines Dialogprozesses mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplanes verständigt werden. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung soll es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte geben.

Das Nebeneinander von Autobahn GmbH und Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau Gesellschaft soll aufgehoben werden und zwischen Bund und Autobahn GmbH wird eine überjährige Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen.

Ökologisches

In 2 Jahren soll die der Lkw-Maut in Bezug auf die CO2-Emissionen reformiert werden. So soll der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 t einbezogen und ein CO2-Zuschlag eingeführt werden, um eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Die Mehreinnahmen sollen für die Mobilität eingesetzt werden.

Die Lärmbelastungen durch den Verkehr sollen durch mehr aktiven und passiven Lärmschutz reduziert werden. Die Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen und Schienenwege werden finanziell besser ausgestattet. Innovative Techniken zur Lärmvermeidung sollen bis zur Markteinführung unterstützt werden.

Weitere Aspekte

Die Genehmigungspraxis von Schwerlast- und Großraumtransporten soll erleichtert werden.

Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung sollen so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.

Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben.

Den Koalitionsvertrag zum Nachlesen finden Sie zum Herunterladen.

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Kostenfreier Download

Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf (1.09 MB)

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