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Arbeitsplatz richtig ausstatten 22. November 2023

Chefsache: Gesundheitsschutz im Homeoffice

Das hybride Arbeiten bleibt auch nach der Pandemie im Trend. Dabei ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Gesundheit und den Arbeitsschutz seiner Mitarbeitenden – auch im Homeoffice. Wie fit Ihre Beschäftigten sind, ist dabei auch eine Frage der Ausstattung.

Mit der richtigen Ausstattung bleiben Ihre Mitarbeitenden auch im Homeoffice fit
Mit der richtigen Ausstattung bleiben Ihre Mitarbeitenden auch im Homeoffice fit
Inhaltsverzeichnis

Auch am privaten Schreibtisch müssen Mitarbeitende und Arbeitgeber die vereinbarten Arbeits- und Ruhezeiten einhalten. Ebenso relevant für die Gesundheit sind Arbeitsmittel, die den ergonomischen Ansprüchen genügen. „Die Ausstattung zuhause lässt meist zu wünschen übrig, obwohl laut Arbeitsstättenverordnung an beiden Orten dieselben Bedingungen herrschen sollten“, sagt David Wiechmann, Vorsitzender des Deutschen Netzwerk Büro e.V. Dr. Michael Barth, Arbeitsmediziner bei der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, ergänzt: „Wir stellen eine Zunahme an Rückenschmerzen, insbesondere Kreuz- und Nackenschmerzen fest. Das Ausmaß an Bewegung ist zuhause oft kleiner und die Abgrenzung von beruflichen zu privaten Anforderungen fällt nicht immer leicht.“ Was also tun? – Soll den Beschäftigten doch die Möglichkeit des Homeoffice gewährt werden.

Ausstattung abhängig von der Tätigkeit

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat mit ihrer Informationsschrift „Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie“ Empfehlungen zur Gestaltung und Ausstattung eines mobilen Bildschirmarbeitsplatzes im Homeoffice herausgegeben. Hierbei ist entscheidend, wie lange die Arbeit in den privaten vier Wänden erfolgt.

Lassen sich E-Mails über Smartphone und Tablet noch schnell lesen und kurz beantworten, wird das Schreiben von längeren Texten an diesen Geräten anstrengend. Deshalb empfiehlt die DGUV bei längeren Arbeiten ein Notebook zur Verfügung zu stellen. Für das Erstellen von Berichten oder der Teilnahme an mehrstündigen Videokonferenzen erhalten die Beschäftigten idealerweise noch eine separate Tastatur und Maus sowie einen externen Bildschirm. Dann gestaltet sich das Arbeiten schon ergonomischer.

Von minimal bis optimal

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Die Mindestausstattung mit Möbeln gestaltet sich ebenfalls abhängig vom Arbeitspensum. Hier verweist die DGUV auf die Informationsschrift am Fachbereich Aktuell FBVW-401 „Mobiles Arbeiten in Hotels“. Die dortigen Richtlinien trennen die mobilen Arbeitsplätze in drei Kategorien: minimal, funktional und optimal. Diese unterscheiden sich unter anderem anhand der Größe des Schreibtisches und der vorhandenen Bewegungsfläche für wechselnde Arbeitshaltungen.

Die Kategorie Minimal eignet sich laut DGUV für „sporadisches/gelegentliches, auch mal arbeitstägliches Arbeiten im Homeoffice“:

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 800 x 600 mm, nicht höhenverstellbar, Höhe 740 ± 20 mm
  • Beinraumbreite: mindestens 600 mm
  • Beinraumtiefe: 600 mm
  • Arbeitsstuhl: Esszimmer- oder Besucherstuhl
  • Freie Bewegungsfläche am mobilen Arbeitsplatz: 800 x 800 mm

Ist der Arbeitsplatz entsprechend der Kategorie Funktional gestaltet, so eignet sich dieser auch „für ein mehrtägiges Arbeiten“:

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 1200 x 800, nicht höhenverstellbar, Höhe 740 ± 20 mm
  • Beinraumbreite: mindestens 850 mm
  • Beinraumtiefe: 800 mm
  • Arbeitsstuhl: Esszimmer- oder Besucherstuhl
  • Freie Bewegungsfläche am mobilen Arbeitsplatz: 1200 x 800 mm
Ein höhenverstellbarer Tisch am Arbeitsplatz ermöglicht es, regelmäßig die Arbeitshaltung zu wechseln
Ein höhenverstellbarer Tisch am Arbeitsplatz ermöglicht es, regelmäßig die Arbeitshaltung zu wechseln

Die DGUV empfiehlt Arbeitsplätze nach der Kategorie Optimal als „gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz“, diese sind damit auch „uneingeschränkt als Telearbeitsplatz nutzbar“:

  • Arbeitsfläche des Schreibtisches: 1600 x 800 mm höhenverstellbar
  • Beinraumbreite: mindestens 850 mm, empfohlen 1200 mm
  • Beinraumtiefe: 800 mm
  • Arbeitsstuhl: Bürodrehstuhl mit entsprechenden Rollen
  • Freie Bewegungsfläche am mobilen Arbeitsplatz: 1600 x 1000

Mit der richtigen Beleuchtung zur Erleuchtung

Ist das Mobiliar des Arbeitsplatzes geklärt, bedarf es noch eines geeigneten Standortes mit angemessener Beleuchtung. Die DGUV empfiehlt hier, auf ausreichendes Tageslicht zu achten. Optimal ist ein Stellplatz in der Nähe eines Fensters, sodass die Mitarbeitenden einen Blick nach draußen werfen können. Die künstliche Ausleuchtung des Homeoffice sollte sich am „häuslichen Charakter des Raumes“ orientieren. Generell rät die DGUV zu einer ausreichend hellen Beleuchtung von 500 Lux. Hier kann mit Steh- oder Tischleuchten nachgeholfen werden. Dabei sollte der Bildschirm so positioniert werden, dass es nicht zu störenden Reflexionen oder Blendungen auf der Oberfläche kommt.

Die Homeoffice-Unterweisung

Die regelmäßige Unterweisung von Beschäftigten bezüglich Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb ist Pflicht – das gilt auch für Mitarbeitende im Homeoffice. Laut DGUV sollten solche Schulungen insbesondere folgende Aspekte beachten:

  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpartner (z. B. Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
  • Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
  • Hinweise zur ergonomischen Sitzhaltung und zum dynamischen Sitzen (hier empfiehlt die DGUV das Faltblatt VBG-Info „Gesund arbeiten am PC“)

Psychische Belastung – eine Frage der Organisation

Zur Gesundheit gehört nicht nur, dass Ihre Beschäftigten keine Rückenschmerzen haben. Es kommt auch auf die psychische Belastung an. Deshalb rät die DGUV, für eine angemessene Arbeitsorganisation zu sorgen. So sollen die Beschäftigten im Homeoffice ausreichend in die betriebliche Kommunikation eingebunden werden. Teilen Sie wichtige Informationen auf verschiedenen Kanälen. Schaffen sie mit telefonischen Kontakten und Videokonferenzen ein soziales Umfeld, in das sich Homeoffice-Beschäftigte integrieren können. Vereinbaren Sie außerdem Zeiten, in denen Ihre Mitarbeitenden für Sie erreichbar sind. Dann können Ihre Beschäftigten im Homeoffice ihre Arbeitszeiten flexibel einteilen und Zeiten schaffen, in denen sie nicht von Familienangehörigen oder häuslichen Aktivitäten gestört werden.

Was ist mit der Unfallversicherung?

Seit dem 18. Juni 2021 ist im § 8 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) der Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte im Homeoffice aufgenommen worden. Somit besteht im Homeoffice der gleiche Schutz wie bei der Arbeit im Büro. Ein Unfall auf dem Weg zur Kaffeemaschine ist nun also auch im Homeoffice abgesichert – davor fielen nur Wege zum Drucker oder zum Schrank mit Büromaterial in den Versicherungsschutz. Darüber hinaus sind Beschäftigte im Homeoffice auch versichert, wenn sie Wege zur Kinderbetreuung außer Haus zurücklegen.

Weitere Informationen:

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