Handlungsleitfaden für Recyclingbaustoffen
Pro Jahr fallen in Nordrhein-Westfalen etwa 40 Mio. t mineralischer Abfälle an. Der jetzt vorgelegte Handlungsleitfaden Recycling-Baustoffe NRW soll deswegen dazu beitragen, die Akzeptanz des Materials zu steigern.
Der größte Teil der mineralischen Abfälle sind Bau- und Abbruchabfälle, deren Menge wegen der anziehenden Baukonjunktur sicher noch zunehmen wird. Umso wichtiger ist es, diese Rückstände nach einer Aufbereitung als Ersatzbaustoffe wieder zu nutzen.
Der Straßen- und Tiefbau-Verband NordrheinWestfalen hat an der Erarbeitung des Leitfadens mitgewirkt und sieht darin ein Vorbild, dem andere Bundesländer folgen sollten. Dies würde dann natürliche Ressourcen und den ebenso knappen Deponieraum schonen und die Kreislaufwirtschaft insgesamt fördern – alles auch wichtige politische Ziele.
Vor diesem Hintergrund stellt der Handlungsleitfaden Anforderungen, Einsatzmöglichkeiten und Grundlagen der Gütesicherung von Recyclingbaustoffen übersichtlich dar. Er gibt zudem Hinweise auf die korrekte, also gesteinsneutrale Ausschreibung von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen.
Die Publikation richtet sich damit vor allem an Bauherren und die öffentlichen Verwaltungen. Bauunternehmen, die Recyclingbaustoffe zumeist im Straßen- und Erdbau einsetzen wollen, können ihn jedoch ebenso als wichtige Argumentationshilfe ihren Auftraggebern gegenüber nutzen. Auch der Straßen- und Tiefbau-Verband verweist darauf, eine wesentliche Voraussetzung für einen verstärkten Einsatz des aufbereiteten Materials sei, dass bei ihm eine dauerhaft hohe Qualität sichergestellt sein muss. Basis dafür ist eine regelmäßige Fremdüberwachung durch staatlich anerkannte Prüfstellen, die die Kontrollen der Hersteller beziehungsweise Aufbereiter ergänzt. Beides stellt sicher, dass die Recyclingbaustoffe die erforderlichen Materialeigenschaften in gleicher Weise erfüllen wie Primärbaustoffe, aber auch die umweltbezogenen Kriterien einhalten.
Parallel zur Ausarbeitung des Leitfadens hat das NRW-Verkehrsministerium die Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP-Stra-Prüfstellen) verpflichtet, künftig zu jedem Prüfzeugnis für Recyclingbaustoffe ein einheitliches Testat zu erstellen. Dieses gibt übersichtlich Hersteller, Bezeichnung und Verwendungsmöglichkeiten des Materials an. Die bislang unterschiedlichen Testate hatten häufig Unsicherheiten bei den Auftraggebern von Baumaßnahmen zur Folge. Alle fortlaufend überwachten Recyclingbaustoffe werden zudem in einer vom Ministerium regelmäßig aktualisierten Liste veröffentlicht. Auch dies soll einen Impuls darstellen, dass insbesondere kommunale Bauherren noch konsequenter dem Gedanken der Kreislaufwirtschaft folgen. Das aufbereitete Material dürfe nicht länger bei Baumaßnahmen ausgeschlossen werden.
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Häuser sind zu 90% mineralisch gebaut. In der Schweiz fallen rund 7.5 Millionen Tonnen Bauabfälle aus dem Rückbau von Gebäuden an. Wir verwenden die gesamte Menge im Sinne der Kreislaufwirtschaft für den Neubau von Häusern.