Mit der Novelle des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) will die Landesregierung "die Qualität der Gewässer und des Grundwassers" verbessern und "den ökologischen Wert der Gewässer stärken"1
Diese Tragweite dürfte der Landesregierung bewusst sein. Sie führt gegen Vorhaben der Rohstoffgewinnung abstrakte Gefährlichkeitsaspekte an und beruft sich u. a. auf den Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW). Gerade der DVGW hatte jedoch in einem Standpunktepapier, das im Jahr 2007 nach langen Auseinandersetzungen unter Beteiligung weiterer Fachverbände erarbeitet worden war, die Auffassung mitgetragen, dass Vorhaben der Rohstoffgewinnung auch in Wasserschutzzone III B nach eingehender Prüfung zulassungsfähig sein können2. Bis heute gibt es keine belastbaren Erkenntnisse dazu, dass Vorhaben der Rohstoffgewinnung per se nachteilige Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit haben. Mit diesem Befund stünde die Novelle des LWG NRW nur in Einklang, wenn sie nicht den Eindruck erwecken würde, die Möglichkeit zu Ausnahmen bestünde angeblich allein innerhalb der Wasserschutzzone III C. Der Vorstoß der Landesregierung dürfte bei den betroffenen Unternehmen zumindest Verwunderung auslösen. Erst kürzlich war die Tabuisierung von Vorhaben der Rohstoffgewinnung im Landesentwicklungsplan aufgegeben worden (siehe Kasten). Die Novelle des LWG NRW veranlasst jedoch die Befürchtung, dass auch außerhalb des Wasserrechts Verschärfungen bevorstehen. Wohl aufgrund eines Redaktionsversehens offenbart der Entwurf des LWG NRW die Absicht der Landesregierung, im Bodenschutzrecht ein weiteres Rohstoffgewinnungsverbot zu verankern3.
(Dr. Jan-Christof Krüger)
[1] PDF-Datei (ca. 21 MB) unter: http://tinyurl.com/ppnrf95
[2] PDF-Datei (ca. 220 KB) unter: http://tinyurl.com/p28tz2d
[3] Einzelheiten in der PDF-Datei (Fußnote 1), Seite 9, 23 f., 26 und 169.
[4] PDF (ca. 1,8 MB) unter: http://tinyurl.com/laycfde
[5] PDF (ca. 80 KB) unter: http://tinyurl.com/ondgu7t
[6] S. z. B. Stellungnahme vero, PDF (ca. 270 KB) unter: http://tinyurl.com/mue8ux6
[7] PDF (ca. 300 KB) unter: http://tinyurl.com/mqe9gda